Stuttgart. Die Kanzlei Grub Brugger vertritt die Varta AG als Verfahrensbevollmächtigte bei der Restrukturierung im StaRUG-Verfahren. Kleinaktionäre reichen Verfassungsbeschwerde ein.
Die deutsche Wirtschaftskanzlei Grub Brugger vertritt die Varta AG als Verfahrensbevollmächtigte bei der Restrukturierung des Unternehmens nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG), so eine Aussendung. Varta hat rund 4.000 Beschäftigte und gehört zur Firmengruppe des österreichischen Unternehmers Michael Tojner.
Die Maßnahmen
Das zuständige Restrukturierungsgericht Stuttgart hat demnach heute den von Grub Brugger verfassten Restrukturierungsplan bestätigt. Am 25. November hatten die Planbetroffenen im Erörterungs- und Abstimmungstermin dem von der Kanzlei vorgestellten Plan mehrheitlich zugestimmt.
Mit der Bestätigung des Restrukturierungsplans erfolgte ein wichtiger Schritt zur nachhaltigen Stabilisierung der Varta AG, heißt es. Die Schwerpunkte der Beratung von Varta lagen laut Kanzlei auf der Erstellung des Restrukturierungsplans, der Abstimmung des Planentwurfes mit den Planbetroffenen, der Beratung zur Einhaltung der Anforderungen des StaRUG sowie der Vorbereitung und Durchführung des Erörterungs- und Abstimmungstermines.
Frank Schäffler, Partner bei Grub Brugger: „Die präventive Sanierung nach dem StaRUG hat sich erneut als wirkungsvolles Instrument zur Krisenbewältigung erwiesen. Wir freuen uns, dass wir einen Beitrag zur Stabilisierung und Fortführung der VARTA AG leisten konnten.“
Im Team der Kanzlei für die Varta AG waren (Sanierung & Restrukturierung): Frank Schäffler (Leitung), Jasmin Urlaub, Thilo Schultze, Ulrich Lägler (Partner), Philipp Schwarz (Senior Associate), Theresa Glauner (Associate); in Corporate / M&A: Felix Rebel (Partner) und Nina Fischer (Associate).
Nicht alle sind glücklich
Nicht begeistert zeigen sich meist die Kleinaktionäre über Sanierungsverfahren nach dem StaRUG: Sie verlieren – so wie auch jetzt im Fall Varta – dabei typischerweise ihre Anteile. Im Fall Varta wollen es einige Kleinaktionäre nicht beim Ausdruck des Unmuts bewenden lassen: Sie klagen beim deutschen Bundesverfassungsgericht, weil der entschädigungslose Ausschluss des Bezugsrechts bei einer StaRUG-Sanierung des Unternehmens in ihren Augen gegen die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie verstößt, so die Schutzgemeinschaft der Kleinanleger (SdK).