Webinar. Deutschland schreibt seit 1.1.2025 die Verwendung strukturierter elektronischer Rechnungen vor. Ein Webinar behandelt die Auswirkungen auf österreichische Lieferanten.
Deutschland hat mit Anfang 2025 einen grundlegenden Wechsel in den Vorschriften für die Rechnungslegung vollzogen: Bis zum 31. Dezember 2024 wurde in Deutschland eine Rechnung dann als gültige elektronische Rechnung angesehen, wenn sie in einem elektronischen Format erstellt und empfangen wird und die nötigen Rechnungsangaben enthält – das konnte auch ein PDF-Dokument oder eine E-Mail sein, vorausgesetzt Empfänger, Datum usw. waren klar angegeben.
Digital allein reicht jetzt nicht mehr
Eine derart „formlose“ digitale Rechnung reicht den deutschen Finanzbeamten nun nicht mehr: Seit 1.1.2025 wird eine E-Rechnung nur dann anerkannt, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird und elektronisch verarbeitet werden kann. Strukturiert bedeutet dabei, dass die Rechnung den entsprechenden EU-Normen folgt. Es gibt allerdings Übergangsfristen für kleine Unternehmen. Wichtig zu wissen ist auch: Eine generelle Pflicht zur elektronischen Rechnungslegung wird damit in Deutschland nach wie vor nicht eingeführt, eine Rechnung in Papierform kann ebenfalls verwendet werden – zumindest theoretisch. In der Praxis verlangen zahlreiche wichtige Unternehmen und öffentliche Auftraggeber von ihren Lieferanten allerdings mittlerweile elektronische Rechnungen.
Damit werden die ersten Auswirkungen von ViDA, dem Maßnahmenpaket der EU-Kommission mit seinen Neuregelungen im Bereich der Umsatzsteuer, jetzt spürbar, heißt es beim Webinar-Veranstalter Linde: Neben Änderungen für die Plattformwirtschaft und der Ausweitung der einzigen MwSt-Registrierung in der EU, ist insbesondere die Einführung der verpflichtenden (strukturierten) E-Rechnung bei grenzüberschreitenden B2B-Transaktionen mit einem digitalen EU-Meldesystem vorgesehen. Eine stufenweise Einführung auch für nationale B2B-Umsätze ist dabei möglich.
Die neuen Regeln
In Deutschland ist die Verwendung von elektronischen Rechnungen im B2B-Bereich durch das Wachstumschancengesetz seit 1.1.2025 verpflichtend vorgeschrieben. Das betrifft grundsätzlich auch ausländische Geschäftspartner deutscher Unternehmen, wenn sie zum Beispiel in Deutschland über eine Betriebsstätte verfügen. Grenzüberschreitende innergemeinschaftliche Lieferungen sind dagegen vorerst nicht betroffen, schildert die WKO.
Was zukünftig bei der elektronischen Rechnungsstellung an deutsche Rechnungsempfänger beachtet werden muss, soll das Linde-Webinar „Die E-Rechnungspflicht in Deutschland ab 2025. Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes für österreichische Unternehmen“ am 12.3.2025 behandeln. Erörtert werden auch mögliche Vorbildwirkungen der deutschen Regelung für Österreich. Die Vortragenden sind Johanna Rosenauer (Director, PwC Österreich) und Frauke-Sophie Nieskens (Anwältin, PwC Deutschland).