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VSV holt sich Lizenz zur Verbandsklage, droht Verbund und EVN

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Energieversorger und Verbraucher. Der Verbraucherschutzverein VSV ist jetzt „qualifizierte Einrichtung“ für Sammelklagen. Man bereite erste Unterlassungsklagen gegen Verbund und EVN vor.

„Die ersten Unterlassungsklagen bereitet der VSV gegen die Energielieferanten Verbund und EVN vor. Die beiden Unternehmen wurden mit Abmahnung und der Aufforderung zur Abgabe von Unterlassungserklärungen zu jenen Klauseln konfrontiert, die den Preiserhöhungen 2022 und 2023 zugrunde lagen. Die Unternehmen haben bis 27.1.2025 Zeit, Unterlassungserklärungen abzugeben, ansonsten der VSV Unterlassungsklagen einbringen wird“, so Daniela Holzinger, Obfrau des VSV, in einer Aussendung.

Holzinger sieht die entsprechenden Preiserhöhungen als unrechtmäßig an und hat bereits Ende 2024 mögliche Schritte gegen Energieversorger angekündigt, wobei der Prozessfinanzierer Padronus behilflich sein soll. Auch der VKI liegt zu diesem Thema mit den Energieversorgern im Clinch. Nach ersten für sie ungünstigen Urteilen haben die EVU aber teilweise den Gang zum Höchstgericht angekündigt.

Das neue Instrument der Verbandsklage

Der VSV war seinerzeit von Ex-VKI-Rechtschef Peter Kolba gegründet worden. Nach der Reform der Gesetzeslage zu Sammelklagen – von Kolba lange angestrebt – ist der VSV nun eine der sogenannten „qualifizierten Einrichtungen“ nach der Verbandsklagen-Richtlinien-Umsetzungs-Novelle (VRUN).

Als solche hat der Verein die Möglichkeit, das Instrument der neuen Verbandsklage anzuwenden, was die Vorgangsweise bei der Vertretung zahlreicher Betroffener deutlich erleichtern sollte. Juristen erwarten ganz generell durch die Reform einen Anstieg bei der Zahl von Massenklagen in Österreich.

„Neue Welle von Erhöhungen“

Derzeit werden die Kunden von Verbund und EVN aufgefordert, dem VSV Beitrittserklärungen zu Abhilfeklagen zur Rückerstattung der zuviel bezahlten Preise einzumelden, heißt es in der Aussendung weiter. Dazu könne man sich auf der Website des VSV kostenlos anmelden.

„Jetzt, wo Strom- und Gaspreise auf den Märkten schon wieder erheblich ansteigen und eine neue Welle von Preiserhöhungen droht, will der VSV Klarheit schaffen, wie solche Erhöhungen NICHT weitergegeben werden dürfen,“ so Holzinger: Man warte nun bis 27.1.2025, wie die Unternehmen reagieren.

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