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Wiener Gericht verhängt Untersuchungshaft über René Benko

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Signa-Pleite. Das Landesgericht Wien hat die Untersuchungshaft über Signa-Gründer René Benko verhängt. Das ist bereits rechtskräftig, teilt das Gericht mit.

Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat heute am frühen Nachmittag die Untersuchungshaft über René Benko verhängt. Als Haftgründe werden Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr angenommen; die Entscheidung ist rechtskräftig, so eine Aussendung der Medienstelle des Landesgerichts für Strafsachen Wien.

Vorwürfe und Vorgangsweise

Der Beschuldigte wurde gestern in Innsbruck festgenommen und am späten Nachmittag in die Justizanstalt Wien Josefstadt überstellt. Bei der heutigen Einvernahme durch das Gericht machte Benko im Beisein des Verteidigers keine Angaben zu den Vorwürfen, heißt es weiter. Das Gericht geht laut Aussendung von dringendem Tatverdacht und vom Vorliegen von Verdunkelungs – und Tatbegehungsgefahr aus, weshalb die Untersuchungshaft verhängt wurde.

Dem Antrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auf Verhängung der Untersuchungshaft liegt unter anderem der Vorwurf der Untreue und der betrügerischen Krida zugrunde. Unabhängig vom Tat- oder Wohnort sei das Landesgericht für Strafsachen Wien für Ermittlungsverfahren der WKStA zuständig. Auf eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien gegen die Entscheidung wurde verzichtet, so die Aussendung des Gerichts.

Für Benko gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung; die Verhängung der Untersuchungshaft bedeutet nicht, dass das Gericht die Anschuldigungen als erwiesen ansieht – es folgt lediglich dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu „reinen Sicherungszwecken“, wie die Definition lautet. Benkos Strafverteidiger Norbert Wess (wwklaw rechtsanwälte) hat in der Vergangenheit die Vorwürfe gegen seinen Mandanten stets zurückgewiesen. Die aktuelle Gerichtsentscheidung habe man selbstverständich zur Kenntnis zu nehmen, möchte sie aber öffentlich nicht weiter kommentieren, so Wess laut Tageszeitung Kurier.

Untersuchungshaft ist zeitlich begrenzt; es muss regelmäßig überprüft werden, ob die Gründe weiterhin vorliegen. Unter Umständen ist auch Hausarrest mit elektronischer Fußfessel möglich, wozu die Verteidigung (oder die Staatsanwaltschaft) einen Antrag stellen müsste.

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