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Die „Law Clinic“ beleuchtet das Infor­mati­ons­frei­heits­gesetz für Gemeinden

Staat & Transparenz. Cerha Hempel und SFU beleuchten mit einer „Law Clinic“ das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) für Gemeinden. Im Einsatz sind Studierende.

Die Wiener Anwaltskanzlei Cerha Hempel und die Sigmund Freud Privatuniversität (SFU) organisieren ihre erste „Law Clinic“: Diese Art von Veranstaltungen soll demnach das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) für österreichische Gemeinden beleuchten.

Gemeinsam mit der Fakultät für Rechtswissenschaften der SFU organisiert Cerha Hempel im Studienjahr 2024/25 erstmalig eine Law Clinic zum Informationsfreiheitsgesetz. Unter der Anleitung von Anwalt Hans Kristoferitsch und Rechtsanwaltsanwärter Lukas Wieser beraten Studierende des Masterstudienganges Rechtswissenschaften der SFU die (Stadt)Gemeinden Eisenstadt (Bgld), Engerwitzdorf (OÖ), Krems und St. Pölten (beide NÖ) zum IFG und unterstützen diese bei ihrer Vorbereitung auf das Inkrafttreten des Gesetzes, so eine Aussendung.

Wozu das IFG alle Gemeinden verpflichtet

Das IFG verpflichtet die öffentliche Hand ab dem 1.9.2025 im Sinne eines Paradigmenwechsels weg vom Amtsgeheimnis hin zu staatlicher Transparenz. So sind österreichische Gemeinden bei mehr als 5.000 Einwohner:innen zur proaktiven Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem Interesse verpflichtet. Kleinere Gemeinden müssen zumindest Informationsbegehren beantworten, lautet die Grundregel. Allerdings gibt es Ausnahmen, nicht jede Information muss freigegeben werden.

Vor allem größere Gemeinden sollten bereits jetzt interne Leitlinien ausarbeiten und Best Practices entwickeln, um betroffene Mitarbeiter:innen bestmöglich auf die Beantwortung von Informationsbegehren bzw die Veröffentlichung von Informationen im unter www.data.gv.at abrufbaren Informationsregister vorzubereiten, empfehlen die Law Clinic-Partner.

Das Konzept der „Law Clinic“ kommt ursprünglich aus den USA, finde aber auch an Österreichs Universitäten zunehmend Verbreitung, heißt es dazu: Als juristische „Ambulanz“ stellen Law Clinics für Mandant:innen kostenlose Beratungsangebote zur Verfügen und ermöglichen es Studierenden, unter der Anleitung von Rechtsanwält:innen erste Praxiserfahrungen in der Beratung von Mandant:innen zu sammeln.

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