Parlament. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) registriert einen deutlichen Anstieg bei den Anfragen. 42% betreffen das Geschlecht, 24% die ethnische Zugehörigkeit.
Die Bundesregierung hat den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft für 2022 und 2023 vorgelegt, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet. Mit einem Plus von 32% im Vergleich zu den beiden Vorjahren verzeichnete die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) 2022 und 2023 einen markanten Anstieg an Anfragen, heißt es darin.
- Am häufigsten stand dabei mit 42% der Diskriminierungsgrund Geschlecht im Zentrum, insbesondere im Zusammenhang mit Themen wie sexuelle Belästigung, Entgeltdiskriminierung sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
- 24% betrafen Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit.
Zuständig für den Bericht sind die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien und der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (nach aktuellem Stand, bis zur Bildung einer neuen Regierung).
Verstärkung wird gefordert
In dem Bericht weist die GAW zudem auf Schutzlücken im Gleichbehandlungsrecht hin und unterstreicht die Notwendigkeit gesetzlicher Anpassungen sowie zusätzlicher Ressourcen für die GAW, wie es heißt. Gegenstand des Berichts sind außerdem die Tätigkeit der Gleichbehandlungskommission sowie Ausführungen des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und Beiträge der Interessensvertretungen.