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Aufsichtsbehörde ortet 18 Verstöße gegen das Personalvertretungsgesetz

Erwin Schrödinger Lokal 1 ©Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Wien. Bei der Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit hat der Nationalrat auch die Einrichtung einer Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) beschlossen. Die hat nun Bericht erstattet.

Im Zuge der Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit vor rund elf Jahren hat der Nationalrat auch die Einrichtung einer Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) beschlossen, die die Personalvertretungs-Aufsichtskommission abgelöst hat. Gleichzeitig wurde eine jährliche Berichtspflicht der Behörde gegenüber dem zuständigen Minister bzw. der zuständigen Ministerin für den öffentlichen Dienst verankert. Zum zweiten Mal wurde dieser Bericht nun wie vorgesehen auch an den Nationalrat weitergeleitet, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Oft geht es um das Verteidigungsministerium

Die Behörde hat zum einen die Geschäftsführung von Personalvertretungsorganen zu überprüfen, wobei laut Bericht im Jahr 2024 24 entsprechende Anträge eingelangt sind. 2023 waren es 13 gewesen. 22 Fälle wurden abgeschlossen, dabei stellte die PVAB in neun Fällen eine gesetzeswidrige Geschäftsführung und in sieben Fällen eine gesetzesmäßige Geschäftsführung fest. In sechs Fällen musste der Antrag aus formalen Gründen zurückgewiesen werden.

Gegen drei Bescheide der PVAB wurde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Beschwerde erhoben. Dieses wiederum entschied im Jahr 2024 über fünf Fälle – auch aus dem vorangegangenen Jahr –, wobei in drei Fällen dem Beschwerdeführer bzw. der Beschwerdeführerin stattgegeben und in zwei Fällen das Beschwerdeverfahren aus formalen Gründen eingestellt wurde. In einem Fall hat sich die Personalvertretungsaufsichtsbehörde danach an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gewandt, der das angefochtene BVwG-Erkenntnis daraufhin aufgehoben hat.

Die überwiegende Zahl der abgeschlossenen Beschwerdeverfahren bei der PVAB betraf laut den Angaben Dienststellen im Bereich des Verteidigungsministeriums (16). Drei Fälle bezogen sich auf Dienststellen im Bereich des Bildungsministerium, 2 Fälle auf Dienststellen (Justizanstalten) im Bereich des Justizministerium und ein Fall auf eine Dienststelle im Bereich des Innenministeriums. Die Verfahrensdauer lag dem Bericht zufolge jeweils deutlich unter der höchstzulässigen Entscheidungsfrist von sechs Monaten.

Neun Verstöße von Organen des Bundes gegen das Personalvertretungsgesetz

Eine weitere Aufgabe der PVAB ist es, Beschwerden von Personalvertretungsorganen über etwaige Verletzungen der Bestimmungen des Bundes-Personalvertretungsgesetzes (PVG) durch ein Organ des Dienstgebers zu prüfen. Zudem ist sie für die Erstellung von Gutachten zuständig, sofern zwischen einem Ministerium und der zuständigen Personalvertretung kein Einvernehmen über eine bestimmte vom Dienstgeber beabsichtigte Maßnahme erzielt werden kann. In diesem Zusammenhang hat es 2024 laut Bericht zwölf Beschwerden (2023: fünf) gegeben, wobei zehn Verfahren abgeschlossen wurden. In neun Fällen hat die PVAB dabei eine Verletzung des PVG festgestellt, in einem Fall die Beschwerde als unberechtigt verworfen. Neun der Fälle betrafen das Verteidigungsministerium, einer das Innenministerium. Ein Gutachten musste nicht erstellt werden.

Worum es in all diesen Fällen ging, ist dem Bericht nicht zu entnehmen. Die Entscheidungen der PVAB werden laut Vorsitzender Eva-Elisabeth Szymanski aber in anonymisierter Form im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht. Insgesamt verzeichnet der Bericht für das Berichtsjahr 35 Erledigungen, dazu zählen auch eine Beschwerdevorentscheidung und zwei weitere Fälle im Verwaltungsbereich.

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