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BMD jagt Scheinfirmen mit neuem Modul: Webinar

Roland Beranek ©Gabor Bota / BMD Akademie

Business & Bad Actors. Immer mehr Unternehmen drohen Opfer von Scheinfirmen zu werden, so die BMD Akademie. Sie hat dagegen neue Software – und ein Webinar mit dem Chef der Finanzpolizei.

Im persönlichen Gespräch hat Wilfried Lehner (Leiter Finanzpolizei Österreich) erzählt, dass derzeit viele Unternehmen Opfer von sogenannten „Scheinunternehmen“ werden, so Roland Beranek, Leiter der BMD Akademie: Es tun sich bei Geschäften mit solchen Bad Actors wesentliche Straf- und Haftungsfallen auf.

Um diese zu erkennen, bietet die hauseigene BMD Software (BMD NTCS) neuerdings ein eigenes Tool an. Ein Webinar am 27.3.2025 zeigt an einem Vormittag die Entlarvung von Scheinunternehmen für das eigene Unternehmen oder – als Berater – für die Mandanten. Damit sollen teure Strafen und Haftungen vermieden werden.

Die Risiken

Scheinfirmen sollen Geldflüsse verschleiern und teilweise auch Abgaben vermeiden. Das ist zwar kein neues Phänomen, doch in letzter Zeit geht der Gesetzgeber verstärkt gegen sie vor und nimmt dabei auch ihre Geschäftspartner und (Steuer-)Berater vermehrt ins Visier. So haftet etwa der Auftraggeber bei Zwischenschaltung von Subunternehmen für Entgeltansprüche von Arbeitnehmer:innen eines Scheinunternehmens, wenn er dessen Scheinunternehmerschaft erkannt hat oder hätte erkennen müssen. Lohnverrechner, Buchhalter, bzw. Steuerberater wiederum kommen als mögliche Beitragstäter in Betracht, wodurch ihnen auch berufliche Konsequenzen drohen. Die offizielle Liste der Scheinunternehmen des Finanzministeriums ist mittlerweile über 900 Einträge lang.

Die Themen

Bei dem Webinar mit Finanzpolizeichef Lehner geht es u.a. um folgende Themen:

  • Scheinunternehmen und Scheinrechnungsmodelle
  • Haftungsbestimmungen für Auftraggeber und Beschäftigte
  • Abgabenrechtliche Folgen
  • Das neue Sanktionensystem des § 51c FinStrG
  • Früherkennung und mögliche Präventionsmaßnahmen
  • BMD Tool zur automatischen Scheinfirmenerkennung

Das Bildungsangebot ist laut den Veranstaltern in Österreich als Fortbildung gem. § 71 Abs. 3 WTBG 2017 iVm § 3 WT-AARL 2017-KSW bzw. Fortbildung gem. § 33/3 BiBuG anerkannt.

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