Wien. Der Gesetzeskommentar „TKG 2021“ ist der erste seiner Art, so Fachverlag Manz: Herausgeber ist Klaus M. Steinmaurer von der Aufsichtsbehörde RTR.
Mit der Erlassung des TKG 2021 wurde auf österreichischer Ebene der grundlegenden und absolut notwendigen Neuordnung der Regelungen für elektronische Kommunikation auf EU-Ebene entsprochen, so Manz. Doch was ist neu und was bleibt gleich? Die Antwort will der Fachverlag mit der Neuerscheinung „TKG 2021“ geben, dem laut Verlagsangaben ersten und einzigen vollständigen Kommentar zum Telekommunikationsgesetz (TKG) 2021. Die Neuerscheinung ist auf dem Stand 1.9.2024.
Der Inhalt
Auf knapp 850 Seiten werden die einzelnen Bestimmungen des TKG 2021 strukturiert dargestellt, kompakt kommentiert und auf ihren Neuerungswert untersucht, so der Verlag. Herausgeber ist Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer des Fachbereichs Telekommunikation und Post des staatlichen Regulators RTR-GmbH.
Zu den Fachautorinnen und -autoren zählen Dr. Wolfgang Feiel (RTR, Leiter Recht & Kommunikation Fachbereich Telekommunikation & Post), Dr. Nikolaus Forgó (Professor für Technologie- und Immaterialgüterrecht, Uni Wien), Mag. Thomas Mikula, MBA (Richter des Bundesverwaltungsgerichts), Dr. Stephan Polster, M.A. (Rechtsanwalt), Dr. Daniel Röthler (RTR, Stv. Leiter Recht & Kommunikation Fachbereich Telekommunikation & Post) und Dr. Natalie Ségur-Cabanac (Datenschutzbeauftragte T-Mobile Austria).