Open menu
Bildung & Uni, Business, Recht, Steuer, Tools

Zeit für den Jahresausgleich, erinnert „Mei Marie“-Anbieter Linde

Berthold Baurek-Karlic ©Wilke

Steuerausgleich online. Mit der Mei Marie-App können Arbeitnehmer den Steuerausgleich erledigen. Die Bezahlversion bietet Beleg-Verarbeitung mit KI.

Am 28. Februar müssen alle Jahreslohnzettel österreichischer Arbeitnehmer:innen beim Finanzamt eingereicht sein – damit startet auch die Zeit der Arbeitnehmerveranlagung (ANV), besser bekannt als Steuerausgleich, erinnert der Linde Verlag in einer Aussendung. Erwerbstätige lassen dabei oft Geld liegen, da sie auf die „antraglose“ Arbeitnehmerveranlagung seitens des Finanzamts vertrauen, welche ab 30. Juni automatisch durchgeführt wird. „Mit der Steuerspar-App ‚Mei Marie’ helfen wir Lohnsteuerzahler:innen, durchschnittlich 300 Euro mehr aus dem Steuerausgleich herauszuholen“, so Berthold Baurek-Karlic, Head of Digital Transformation bei Linde Digital, über die App.

So hat Mei Marie sich bisher entwickelt

Apps, die beim Steuerausgleich helfen, gibt es hierzulande bereits zuhauf, so der Fachverlag (und nicht alle sind beim Fiskus beliebt, Anm.d.Red.). „Was wir mit ‚Mei Marie‘ anders machen, ist sicherlich, dass wir auf die Eigenverantwortung der User:innen setzen und diese fördern. Wir übernehmen nicht die ANV für sie, sondern coachen sie vielmehr im Umgang mit absetzbaren Ausgaben. Dadurch bietet die App auch völlige Rechtssicherheit“, so Baurek-Karlic.

Konkret gebe „Mei Marie“ den Nutzer:innen das ganze Jahr über Steuerspar-Tipps, erfasse und speichere Belege (die per Foto mit dem Smartphone in die App geladen werden) und prüfe diese mittels KI auf ihre Eignung fürs Steuersparen. Sobald es ans Einreichen der Arbeitnehmerveranlagung geht, diene „Mei Marie“ zudem als Ausfüllhilfe.

Die kostenlose Basisversion beinhaltet laut Anbieter das Beleg-Archiv und einen Tipp pro Woche. In der Bezahlversion (29,99 Euro pro Jahr) können jederzeit alle Tipps eingesehen und die KI-gestützte Scanfunktion genutzt werden. Beim Start Ende 2023 kostete „Mei Marie“ in der Bezahlversion übrigens 29 Euro pro Jahr (nach Ablauf einer einjährigen Gratis-Testphase). Wie viele User Mei Marie nach rund eineinhalb Jahren hat, wird nicht verraten – im Google Play Store (Android) ist die App aber mit „10.000+ Downloads“ eingestuft.

Worauf beim digitalen Do-it-yourself Steuerausgleich zu achten ist

Werbungskosten, Alleinverdienerabsatzbetrag, außergewöhnliche Belastungen – sich mit dem Steuerausgleich auseinanderzusetzen stelle nicht zuletzt eine sprachliche Herausforderung dar, die gerade in der Kommunikation mit dem Finanzamt abschreckend wirken kann, so Linde. Wer eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen möchte, muss sich also nicht nur mit der Frage beschäftigen, welche Ausgaben geltend gemacht werden dürfen. Es gilt auch die korrekte Übermittlung der Daten zu meistern, und das in einer mitunter fremd anmutenden Sprache, dem Amtsdeutsch.

„Oft sind der für Laien schwer verständliche Fachjargon des ANV-Formulars und die Angst, versehentlich falsche Angaben gegenüber dem Finanzamt zu machen, ausschlaggebend für die Entscheidung, sich auf die ‚antraglose Arbeitnehmerveranlagung zu verlassen“, weiß Baurek-Karlic. Denn auch über die „antraglose Arbeitnehmerveranlagung“ dürfen Arbeitnehmer:innen mit einer Rückzahlung von mehreren hundert Euro rechnen (im Jahr 2023 waren es durchschnittlich 467 Euro). 2023 nahm das Finanzamt 1,7 Millionen solcher automatischen Steuerausgleiche vor; eine deutliche Steigerung im Vergleich zu 2020, als 1,55 Millionen antraglose Arbeitnehmerveranlagungen durchgeführt wurden, was rund einem Drittel aller Arbeitnehmer:innen in Österreich entsprach, heißt es weiter.

Lohnsteuerzahler:innen steht es offen, nach erfolgtem automatischen Steuerausgleich eine eigene ANV nachzureichen – wie oft diese Möglichkeit in Anspruch genommen wird und wie groß die Differenz zwischen der dadurch ausgezahlten Summe und dem vorangegangenen Pauschalbetrag ist, kommunizierte das Finanzamt bislang nicht, so Linde. „Unseren Berechnungen zufolge sprechen wir hier aber von durchschnittlich 300 Euro pro Person, die beim Finanzamt liegen bleibt! Marktbegleiter nennen sogar Beträge von über 700 Euro pro Person. Es lohnt sich also durchaus, die Arbeitnehmerveranlagung selbst durchzuführen“, erklärt Berthold Baurek-Karlic. Insgesamt würden die Österreicher:innen auf mehr als zehn Millionen Euro pro Jahr verzichten, die somit in der Staatskasse verbleiben.

Vom Laptop bis zur Haussanierung

Warum die Pauschale meist deutlich geringer ausfällt, erklärt sich laut Linde vor allem durch besondere Anschaffungen. „Wofür genau ich mein Geld ausgebe, weiß das Finanzamt nicht. Dass ich mir einen neuen Laptop für die Arbeit gekauft habe, muss ich dem Finanzamt schlichtweg mitteilen – und mit einer Rechnung bis zu sieben Jahre später nachweisen können – damit sich meine Steuerlast entsprechend verringert“, so Baurek-Karlic.

Was sich alles von der Steuer absetzen lässt, sei vielen Österreicher:innen gar nicht bewusst. Hierunter fallen beispielsweise Fachliteratur und Equipment, die für die Arbeit (und das auch im Home Office) verwendet werden. Arztkosten, Medikamente, Rezeptgebühren, medizinisch verordnete homöopathische Präparate, Zahnregulierung, Zahnersatz, Gehbehelfe etc sind als Krankheitskosten absetzbar – werden aber um einen einkommensabhängigen Selbstbehalt gekürzt. Ohne Selbsbehalt absetzbar seien hingegen Aufräumarbeiten und Wiederbeschaffungskosten von zerstörten Wirtschaftsgütern nach Katastrophen (wie Hochwasser, Muren und Stürmen).

Bücher und Konkurrenz

Linde hat Erfahrung mit dem Thema: Für Privatuser und Selbständige bringt der Fachverlag seit vielen Jahren jährlich sein „SteuerSparbuch“ heraus (aktuell SteuerSparBuch 2024/2025). Das Pendant beim Konkurrenten Manz heißt „Lohnsteuer 2025“, LexisNexis hat „Geld zurück vom Finanzamt 2025“ in petto. Dabei haben die Verlage auch verschiedene passende digitale Tools im Einsatz.

Weitere Meldungen:

  1. Kommentar zum Kartellgesetz in 3. Auflage erschienen
  2. Seminar Oberlaa: Neuerungen 2025 inklusive Regierungsprogramm
  3. Neues Handbuch über Prozessfinanzierung in Österreich
  4. Manz-Lesung: „Strophe von Heinrich Heine muss entfernt werden…“

Schreiben Sie einen Kommentar