Wien. Der VKI und die Sparkassen haben sich auf eine Rückzahlung von Provisionen für Fondsprodukte an die Kunden geeinigt: Es gibt eine Sammelaktion dazu.
Für die Vermittlung von Fonds erhalten Banken von den Kapitalanlagegesellschaften oftmals Provisionen in Form von sogenannten Bestandsprovisionen. Legen Banken diese Provisionszahlungen den Kund:innen gegenüber nicht offen, sind sie unzulässig und nach Rechtsauffassung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) an die Kund:innen zurückzuzahlen, so eine Aussendung der Verbraucherschützer.
Die Sammelaktion
Der VKI habe sich nach intensiven Verhandlungen nun mit der Erste Bank Österreich als Leitinstitut der Sparkassen auf eine Rückzahlung betroffener Provisionen an deren Kund:innen geeinigt. In Betracht kommen dafür laut den Angaben Konsument:innen, denen bis 31. Dezember 2017 ein Fondsprodukt der Erste Bank und Sparkassen vermittelt wurde. Eine Anmeldung zur Sammelaktion ist bis 22. April 2025 möglich, so der VKI.