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Gemeinnützige Stifter wünschen sich mehr Gründungs-Tempo

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Wien. Edle Spender brauchen besonders viel Geduld: Bei keiner Rechtsform in Österreich kostet die Gründung mehr Zeit und Stress als bei gemeinnützigen Stiftungen, beklagt der Verband.

Österreichs neue Regierung muss sich dringend dem Bürokratieabbau widmen, heißt es: „Bei keiner Rechtsform in Österreich nimmt die Gründung mehr Zeit und bürokratische Wege in Anspruch, als bei gemeinnützigen Stiftungen“ , so Günther Lutschinger, geschäftsführender Vorstand des Verbandes für gemeinnütziges Stiften. Er fordert erneut so wie schon Ende 2024 ein „One-Stop-Shop-Prinzip“ für gemeinnützige Stiftungen.

„Ineffiziente Mehrwege-Bürokratie“

Der anhaltende Wirrwarr an unterschiedlichen Behördenzuständigkeiten blockiere „nicht nur die gemeinnützigen Stiftungen in ihrem Wirken für gesellschaftliche Anliegen, sondern mutet in Zeiten, in denen Verwaltungsreformen für die Budgetkonsolidierung dringend notwendig sind, geradezu absurd an“, so Lutschinger.

Konkret beklagt die Aussendung „ineffiziente Mehrwege-Bürokratie“: Während Vereine in wenigen Tagen und GmbHs in wenigen Wochen gegründet werden, bringe die Gründung von gemeinnützigen Stiftungen im Dienste des Gemeinwohls nach aktueller Rechtslage ein mehrmonatiges Prozedere und einen enormen Rechtsberatungsaufwand mit sich. Für viele Philanthropinnen und Philanthropen sei die komplizierte Kompetenzverteilung zwischen Bundes- und Landesbehörden nahezu undurchschaubar:

  • Will jemand ganz generell durch die Errichtung einer österreichweiten gemeinnützen Stiftung sein Vermögen der Allgemeinheit schenken, so sind dafür im Falle einer Bundesstiftung die jeweiligen neun Landesstiftungsbehörden, das Finanzamt für Großbetriebe und die Finanzprokuratur zuständig.
  • Strebt die Stiftung auch noch einen Bescheid auf Spendenbegünstigung an, kommt mit dem Finanzamt Österreich eine weitere Behörde ins Spiel.
  • Erstreckt sich die Tätigkeit jedoch auf nur ein Bundesland, war die Beschäftigung mit den genannten Behördenwegen umsonst, denn ein anderes Stiftungsrecht kommt zur Anwendung.

In jedem Fall prüfen mehrere Instanzen in verschiedenen Verfahren mit oft unterschiedlichen Rechtsauslegungen die jeweilige Stiftungsurkunde auf Gemeinnützigkeit, heißt es: „Von diesem ineffizienten Prozedere abgeschreckt, ist es kein Wunder, dass so mache Stifterin und so mancher Stifter ihren Wunsch, sich gemeinnützig zu engagieren, wieder verwirft oder in ein Nachbarland auswandert“ , meint Lutschinger.

Die Änderungswünsche

Um den gemeinnützigen Stiftungssektor, am Beispiel führender Philanthropie-Nationen wie der Schweiz, auch in Österreich zum Blühen zu bringen, braucht es laut Verband Vereinfachungen im Bundesstiftungs- und Fondsgesetz ebenso wie im Privatstiftungsgesetz.

Die 2024 in Kraft getretene Gemeinnützigkeitsreform habe zwar die steuerlichen Bedingungen für gemeinnütziges Stiften signifikant verbessert. Das Bürokratie- Geflecht in der Verwaltung verhindere jedoch, dass die Reform Wirkung zeigen kann. Lutschinger: „In den kommenden Jahren müssen von Rechtswegen die Stiftungsurkunden hunderter Stiftungen und Fonds an das Gemeinnützigkeitsreformgesetz angepasst werden.“ Werde der Behörden-Dschungel, der für jede kleine Änderung in einer Stiftungsurkunde zuständig ist, nicht rechtzeitig durchforstet, so komme es nicht nur bei Neugründungen, sondern auch bei der Modernisierung der Satzungen in absehbarer Zeit zu einem Stillstand – mit verheerenden Auswirkungen für den Stiftungsstandort Österreich.

Was konkret gefordert wird: Die Verfahrenskonzentration auf eine Behörde und die Zusammenlegung der steuerlichen Zuständigkeit auf ein Finanzamt würden nicht nur den Stiftungssektor entlasten, sondern auch der nächsten Bundesregierung eine wertvolle Möglichkeit bei der Konsolidierung des Staatsbudgets eröffnen, heißt es.

Der Verband der gemeinnützigen Stiftungen

Der Verband ist ein im Jahr 2014 gegründeter freiwilliger Zusammenschluss von 130 gemeinnützigen Stiftungen. Aktuell sind rund 770 gemeinnützige Stiftungen mit einem Vermögen von rund 7 Mrd. Ꞓ in Österreich tätig, weist man hin: Diese investieren demnach 115 Mio. Euro pro Jahr in gemeinnützige Bildungs-, Forschung-, Umwelt- und Sozialprojekte. Nicht zu verwechseln ist der Verband übrigens mit dem Österreichischen Stiftungsverband (ÖStV), einer Interessenvertretung der rund 2.900 Privatstiftungen im Land.

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