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Personalia, Recht

Der Bundesstaatsanwalt kommt mehrfach und darf nur einmal antreten

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Neue Regierung. Nicht ein einzelner mächtiger Bundesstaatsanwalt, sondern ein Kollegialorgan mit sechsjähriger Amtszeit schwebt der neuen Regierung vor.

Die neue Koalitionsregierung von ÖVP, SPÖ und NEOS hat heute noch nicht die vollständige Regierungszusammensetzung, aber bereits ein recht detailliertes Regierungsprogramm öffentlich vorgestellt. Dieses sieht neben zahlreichen Maßnahmen in den Bereichen Wirtschaft, Bildung, Fremdenrecht, Sozialwesen, Altersvorsorge u.a. auch die Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft vor. Letzere Maßnahme wurde konkret von NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger vorgestellt, das Justizressort soll künftig aber auf Minister:innenebene von der SPÖ besetzt werden, so Medienberichte.

Änderung an der Spitze der Weisungskette

Damit soll künftig nicht mehr die Justizministerin oder der Justizminister an der Spitze der Weisungskette der Staatsanwaltschaften – also der staatlichen Ankläger – stehen, sondern eine Bundesstaatsanwaltschaft als Kollegialorgan. Ihre Mitglieder sollen auf sechs Jahre bestellt werden und – im Gegensatz zu anderen wichtigen Ämtern – nicht wiederbestellt werden können.

Damit entfällt für sie die Verlockung, während ihrer Amtszeit im Hinblick auf eine mögliche weitere Bestellung sozusagen „Goodwill“ bei den politischen Mandataren sammeln zu müssen. Für die Bestellung soll eine durch das Parlament ernannte Expertenkommission und nicht die Justiz direkt zuständig sein; auch die laufende Überwachung soll durch das Parlament erfolgen.

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