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noyb von Max Schrems jagt jetzt auch Banken wegen Zinsregeln

©Georg Molterer / noyb

Daten- und Verbraucherschutz. Mehr und mehr Banken legen ihre Zinssätze heutzutage vollständig automatisiert fest. Organisation noyb will nun die Swedbank per Beschwerde zur Offenlegung zwingen.

Mehr und mehr Banken legen ihre Zinssätze heutzutage vollständig automatisiert fest, so eine Aussendung der u.a. von Max Schrems gegründeten NGO noyb. Das Problem, das die Datenschutz-Aktivisten sehen: Selbst die kleinsten Abweichungen können Konsument:innen Tausende Euro kosten. Deshalb unterliegen Unternehmen, die solch ein automatisiertes System nutzen wollen, laut EU-Recht strengen Auflagen. Diese sollen sicherstellen, dass das Grundrecht auf Datenschutz gewährleistet wird. So müssen Banken ihren Kund:innen z.B. „aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik“ bei der Berechnung ihres Zinssatzes bereitstellen.

Die Swedbank (eine der größten Banken Schwedens) hat allerdings eine andere Meinung über die Rechtslage als noyb: Die Bank sieht die Berechnung als Geschäftsgeheimnis an, so noyb – und weigere sich, den Algorithmus offenzulegen. Man habe deshalb nun eine Beschwerde bei der schwedischen Datenschutzbehörde eingereicht, um die Bank zur Enthüllung zu zwingen.

Die Beschwerde

Joakim Söderberg, Datenschutzjurist bei noyb: „Die steigenden Lebenshaltungskosten sind derzeit eines der größten Themen in Schweden. Einen großen Teil –vielleicht sogar den größten – machen hier Hypotheken aus. Banken sollten zumindest ihren DSGVO-Verpflichtungen nachkommen und die Kreditberechnung transparent gestalten. Stattdessen weigern sie sich, das Grundrecht auf Datenschutz der Menschen zu respektieren.“

Doch betritt noyb mit der Beschwerde nicht ungewohntes Terrain – da Datenschutz ja gewöhnlich im Sinne von Schutz persönlicher Daten verstanden wird, während Zinsklauseln seit vielen Jahren das Betätigungsfeld von Verbraucherschutz-Organisationen wie etwa dem VKI in Österreich sind?

Das Thema liege „auf jeden Fall an der Schnittstelle zwischen Datenschutzrecht und Konsumentenschutz“, heißt es bei noyb auf Anfrage von Extrajournal.Net: „Die Transparenzverpflichtungen bei automatischer Entscheidungsfindung liegen allerdings im Wirkungsbereich der DSGVO. Deshalb haben wir uns auf diesen Aspekt der Betroffenenrechte fokussiert.“

Das Problem sei quasi: Wenn die Bank sich nicht an ihre DSGVO-Verpflichtungen hält, könnten in Folge Probleme aus der Perspektive des Konsumentenschutzes entstehen, weil die Kunden keinen Einblick in die Berechnung haben und ihre Ausgangspositionen für etwaige Verhandlungen damit beeinträchtigt sind, so noyb. Die Beschwerde ist (in anonymisierter Form) auf der Website abrufbar.

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