Wien. Die Finanzmarktaufsicht erläutert die neuen EU-Regeln für Kryptowerte, Kryptobörsen und andere Dienstleistungen – bekannt als MiCAR.
Die neuen EU-Regeln für Kryptowerte, Kryptobörsen und andere Dienstleistungen rund um Bitcoin & Co gelten seit dem Jahreswechsel. Als MiCAR („Markets in Crypto Assets Regulation“) ist die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte in der Kryptobranche seit Monaten in aller Munde, so eine Aussendung der Finanzmarktaufsicht FMA.
Die MiCAR-Regeln haben Auswirkungen für Verbraucher:innen, die in Kryptowerte investieren, mit ihnen handeln oder sie auch nur sicher verwahren wollen. Aufklären will die FMA mit der neuen Ausgabe von „Reden wir über Geld“, ihrer Schriftenreihe für Verbraucher:innen. Detaillierte juristische Informationen dazu gibt es seitens der FMA hier.
Lizenzpflicht, Sicherheitsstandards, Beschwerdeverfahren
Mit der MiCAR komme zum Beispiel eine Lizenzpflicht für Kryptowerte-Dienstleister, eine Pflicht zu hohen Sicherheitsstandards, aber auch zu klaren Beschwerdeverfahren. Ein Blick in die Unternehmensdatenbank der FMA zeige, ob ein Krypto-Dienstleister eine Konzession hat.
Wenn neue Kryptowerte angeboten werden sollen, müssen Unterlagen (Whitepapers) dazu veröffentlicht werden. Wer ohne Konzession tätig ist, müsse mit Sanktionen rechnen und es gebe klare Regeln gegen Marktmanipulation wie das notorische „Pump and Dump“, so die FMA.
Das Statement
„Mit den neuen strengen Anforderungen aus der MiCAR wird der österreichische Kryptomarkt sicherer und transparenter“, so die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller: „Ein echter Gamechanger ist es auch, dass Anleger:innen durch einen Blick in die Unternehmensdatenbank auf der FMA-Website erkennen können, ob ein Krypto-Dienstleister eine Konzession hat – in Österreich oder in einem anderen EU/EWR-Mitgliedsstaat.“