Blogs & Law. Dem Streit zwischen Wien, Niederösterreich und Burgenland um die „Gastpatient:innen“ widmet sich Univ.-Prof. Karl Stöger auf dem Facultas-Rechtsblog.
Dass das Burgenland, Niederösterreich und Wien miteinander politisch im Clinch hinsichtlich der Frage liegen, ob Wien elektive Krankenhausbehandlungen von Personen mit Wohnsitz in einem anderen Bundesland ablehnen darf, hat breite mediale Aufmerksamkeit erfahren – auch wenn Akutbehandlungen davon nicht betroffen sind, wie die Stadt Wien mit ihren großen Krankenhäusern betont.
Beide Seiten sehen sich im Recht – tatsächlich?
Medienberichten zu Folge werden Patient:innen mit Wohnsitz außerhalb Wien schon jetzt verspätet oder gar nicht behandelt (etwa wegen Absage/Verschiebung von Operationen). Zuletzt wurde von Wiener Seite auch über getrennte Wartelisten für Wiener:innen und Nicht-Wiener:innen nachgedacht, und natürlich sehen sich beide Seiten „im Recht“. Aber was sagt das Recht eigentlich zu diesem Thema?
Beim Thema der Gastpatient:innen treffen an drei verschiedenen Stellen jeweils zwei „Regelungsebenen“ aufeinander, was zeigt, dass die Thematik aus rechtlicher Sicht nicht ganz banal ist, schildert Dr. Karl Stöger, Universitätsprofessor für Medizinrecht am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien sowie Leiter des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin, in seinem Beitrag am Facultas Blog:
- Erstens treffen hier krankenanstaltenrechtlich die grundsatzgesetzliche Ebene des Bundesgesetzes über Kranken- und Kuranstalten (KAKuG) und die ausführungsgesetzliche Ebene des Wiener Krankenanstaltengesetzes (Wr KAG) aufeinander.
- Zweitens – gewissermaßen innerhalb des KAKuG – die Ebene der Planung bzw des Versorgungsauftrags der Bundesländer einerseits und der Aufnahmepflichten der einzelnen Krankenanstalten andererseits.
- Und drittens ist die einfachgesetzliche Rechtslage im Verhältnis zwischen den Bundesländern durch deren Absprachen in der Art 15a-Vereinbarung über Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, also einem sog Gliedstaatsvertrag, überlagert.
Der Autor betrachtet im Folgenden die Verpflichtung von Krankenhäusern, Patienten aufzunehmen, die Anforderungen an die Kapazität, die bisherigen Lösungen – Gastpatienten sind kein neues Phänomen – und die spezifischen Gegebenheiten der aktuellen Debatte.
Die weitere Entwicklung
Dabei wird sowohl auf die Wiener landesgesetzliche Situation (die „den grundsatzgesetzlichen Vorgaben eindeutig widerspricht“) eingegangen wie auch auf die – durchaus egoistische – Sicht der anderen beiden Bundesländer. Klar sei, dass der gelebte Förderalismus in Fällen wie diesen einer optimalen Versorgung durchaus entgegenstehen kann – doch im Interesse der Patient:innen ist eine Lösung geboten.
Ob es für Patienten sinnvoll scheint, sich auf dem Klagsweg gegen den Status quo zur Wehr zu setzen, wird ebenfalls kurz beleuchtet. Vom Verlag Facultas gibt es das FlexLex Medizinrecht dazu (Gesetzestexte in der 4. Auflage mit Stand 15.2.2025).