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Vermögen der Vorsorgekassen steigt um 13 Prozent auf 21,1 Mrd. Euro

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Österreich. Das Vermögen der Betrieblichen Vorsorgekassen (BVK) steigt dank Beitragszuflüssen und Veranlagungsgewinnen um 13% auf 21,1 Mrd. Euro, so die FMA.

Beitragszuflüsse und gute Performance an den Finanzmärkten haben das verwaltete Vermögen der österreichischen Betrieblichen Vorsorgekassen (BVK) zum Jahresende 2024 auf einen neuen Rekordstand von €21,1 Milliarden ansteigen lassen – das sind €2,5 Milliarden bzw. 13% mehr als Ende 2023. Dies geht aus dem heute veröffentlichten Bericht der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) zur Lage der Betrieblichen Vorsorgekassen hervor.

Die Hüter der Abfertigung Neu

Die acht Vorsorgekassen sind seit 2003 zuständig für die Verwaltung der „Abfertigung Neu“, zu der jeder österreichische Arbeitgeber für seine Beschäftigten Beiträge leisten muss. Derzeit werden rund 11,2 Millionen Anwartschaften verwaltet, 2,8% mehr als ein Jahr zuvor. Die hohe Zahl erkläre sich dadurch, dass sich bei einem Arbeitgeberwechsel auch die Vorsorgekasse ändern kann und daher zahlreiche Anwartschaftsberechtige mehrere Anwartschaften bei unterschiedlichen Vorsorgekassen haben.

Nachdem im Jahr 2022 der Krieg in der Ukraine und die globale Zinswende auf den Märkten lasteten und zu einer negativen Anlageperformance führten, stand 2024 wieder eine positive Performance von 4,7% zu Buche (2023: +4,4%; 2022: -7,7%). Die verpflichtende Kapitalgarantie der Vorsorgekassen, verknüpft mit entsprechend der Arbeitsmarktentwicklung schwankenden Auszahlungserfordernissen, bedingen – auch gesetzlich – eine auf Sicherheit und Liquidität Bedacht nehmende Anlagepolitik, erinnert die FMA.

Wo die Vorsorgekassen ihr Geld anlegen

Das verwaltete Vermögen der Vorsorgekassen war zum Ende des Jahres 2024 folgendermaßen verteilt:

  • Anleihen: 65%
  • Aktien: 15%
  • Guthaben bei Kreditinstituten: 5,0%
  • Immobilien: 5,6%
  • Darlehen und Kredite: 5,4%
  • Sonstige Vermögenswerte: 3,3%

Damit blieb die Struktur des Portfolios, mit lediglich geringfügigen Verschiebungen, im Vergleich zum Vorquartal im Wesentlichen gleich, so die Finanzmarktaufsicht. Zur Absicherung der gesetzlich vorgegebenen Garantie auf das eingezahlte Kapital haben BVK eine Kapitalgarantierücklage zu bilden. Deren Wert schwankte im Berichtsquartal je nach BVK zwischen 0,65% und 1,20% der Gesamtsumme der Anwartschaften und betrug im Schnitt aller 0,90%. Ende 2023 lag dieser Wert bei 0,86%.

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