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Studie: Digital Services Act (DSA) schützt digitale Grundrechte

Portrait Matthias Kettemann Uni Innsburck
Matthias Kettemann (©ITZR / beigestellt)

Europa & Regulierung. Die Medienbehörde KommAustria hat die Auswirkungen des Digital Services Act auf die Meinungsfreiheit untersucht.

Der Digital Services Act der EU ist zuletzt wegen der Entwicklungen in den USA – Stichwort Musk und X – wieder stärker in den Mittelpunkt gerückt. Diese EU-Verordnung, die seit rund einem Jahr in Kraft ist, soll ja die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger schützen. Vor allem Hass im Internet, Fake-News und ähnliche negative Begleiterscheinungen der steigenden Nutzung von Online-Plattformen und Sozialen Medien sollen damit bekämpft werden.

Doch wie sieht es im Gegenzug  mit der Meinungsfreiheit im digitalen Raum aus? Genau das sollte eine Studie der österreichischen Medienbehörde KommAustria nun unter die Lupe nehmen („Der Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit im Digital Services Act“). Diese Studie ist der erste Band einer neuen Schriftenreihe der KommAustria.

DSA: Transparenz, aber auch Schutz vor Hassreden

Prinzipiell sieht der DSA vor, dass Plattformbetreiber ihre Moderationspraktiken transparent gestalten und das Recht auf freie Meinungsäußerung respektieren müssen. Inhalte dürfen daher nicht willkürlich entfernt werden – genau das geschieht übrigens derzeit auf Elon Musks Plattform „X“ (vormals Twitter), bei der Medienberichten zufolge aufmüpfige Nutzerinnen und Nutzer blockiert werden. Weiters sieht der DSA vor, dass „Community Guidelines“ mit den Grundrechten auf Meinungsfreiheit in Einklang zu bringen sind, Moderationsentscheidungen müssen nachvollziehbar sein und können durch Streitbeilegungsstellen oder sogenannte „Trusted Flaggers“ angefochten werden. Diese Maßnahmen sollen einerseits Overblocking verhindern und andererseits Rechtsverstöße wie Hassrede oder Gewaltaufrufe effektiv bekämpfen.

Die Studie wurde von Prof. Matthias Kettemann vom Institut für Theorie und Zukunft des Rechts an der Universität Innsbruck verfasst, gemeinsam mit seinen wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen Martin Müller und Caroline Böck. Bei einer Präsentation in Wien betonte Kettemann, dass der DSA vor ungerechtfertigten Eingriffen in die Meinungsfreiheit schütze und zugleich Instrumente biete, um Rechtsverstöße zu unterbinden. Das sei keine Zensur, sondern ein „ausgewogener Einsatz“.

Zugleich wird in der Studie davor gewarnt, die Verordnung aufgrund internationalen Drucks abzuschwächen. Es müsse sichergestellt sein, dass die Betreiber der Online-Plattformen ihre Verantwortung für die Meinungsfreiheit wahrnehmen.

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