Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat heute das Urteil gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser bestätigt, die Freiheitsstrafe aber von acht auf vier Jahre reduziert.
Im Prozess rund um die Privatisierung der BUWOG im Jahr 2004 waren Grasser und weitere Angeklagte im Jahr 2020 verurteilt worden. Der damalige Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Marion Hohenecker sah die Schuld des früheren Finanzministers sowie mehrerer weiterer Angeklagter als erwiesen an. Die Anklage hatte u.a. auf Untreue zum Schaden der Republik Österreich gelautet. Dabei wurde Grasser zu acht Jahren Haft verurteilt, auch weitere Mitangeklagte erhielten Haftstrafen. Dagegen haben die Verteidiger Grassers und der meisten Mitangeklagten damals berufen.
Das Ergebnis
Heute hat der Oberste Gerichtshof (OGH) das erstinstanzliche Urteil gegen Grasser bestätigt, das Strafausmaß dabei aber auf vier Jahre Freiheitsstrafe halbiert. Auch die Haftstrafen für weitere Mitangeklagte wurden reduziert. Grund für die Kürzung sei das mit 16 Jahren viel zu lange Verfahren gewesen, führte der OGH dazu aus. Die von der Verteidigung georteten Verfahrensfehler der Vorinstanz sieht der OGH dagegen nicht; auch eine Befangenheit der Erstrichterin habe nicht vorgelegen. Das Urteil ist rechtskräftig. Ebenfalls bestehende Vorwürfe in Bezug auf Beweismittelfälschung gegen Grasser wurden vom OGH dagegen aufgehoben.
Grasser und seine Verteidiger sprachen öffentlich von einer Fehlentscheidung und haben angekündigt, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anrufen zu wollen. Aufschiebende Wirkung hat ein solcher Schritt jedoch nicht.