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Facultas-Blog: Wenn die Firma den Firmen-PKW zurückhaben will

Judith Morgenstern, Remo Sacherer ©MOSA / Conny Kucera

Arbeitsrecht & Limousinen. Unter welchen Voraussetzungen einem Dienstnehmer ein Firmen-PKW wieder entzogen werden kann, beleuchten Judith Morgenstern und Remo Sacherer von Kanzlei MOSA.

Unter welchen Voraussetzungen einem Dienstnehmer ein Firmen-PKW wieder entzogen werden kann, beschäftigt HR-Abteilungen in der Praxis regelmäßig, heißt es auf dem Facultas-Blog: Zu diesem Thema hat das Oberlandesgericht Wien eine interessante Entscheidung getroffen (OLG Wien, 8 Ra 18/24m), welche für den Dienstgeber den Handlungsspielraum erweitert, schildern Anwältin Judith Morgenstern und Anwalt Remo Sacherer. Beide sind Gründungspartner der Wiener Arbeitsrechtsboutique MOSA, die als Dienstgebervertreter an dem Verfahren beteiligt war.

Die Entscheidung

Im gegenständlichen Fall benötigte der Dienstnehmer für seine Funktion einen Firmen-PKW, bei dem ihm neben der dienstlichen Nutzung auch die Möglichkeit der Privatnutzung eingeräumt wurde. Später kam es zu einer geblockten Altersteilzeitvereinbarung mit Arbeitsphase und Freizeitphase.

Als die Freizeitphase begann und sohin der Dienstnehmer den Firmen-PKW für dienstliche Zwecke nicht mehr benötigte, machte der Dienstgeber von seinem vertraglich fixierten Widerrufsrecht Gebrauch und entzog dem Dienstnehmer – entschädigungslos – den PKW. Dagegen brachte der Dienstnehmer Klage ein und forderte für den Verlust seines privaten Nutzungsrechts EUR 870,00 pro Monat als „entgeltwerten Vorteil“.

Doch er bekam den PKW nicht zurück: Sowohl das Arbeits- und Sozialgericht Wien als Erstgericht als auch das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht bestätigten die Rechtsmäßigkeit des entschädigungslosen Widerrufs des Firmen-PKW. Welche Punkte im Dienstvertrag dabei entscheidend waren, schildern die MOSA-Anwält:innen am Facultas-Blog.

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