Arbeitsrecht. Das Parlament hat das vorläufige Aus für die Bildungskarenz beschlossen. Judith Morgenstern und Remo Sacherer von MOSA schildern die Folgen am Facultas-Blog.
Im Nationalrat wurde das vorläufige Ende der Bildungskarenz und Bildungsteilzeit beschlossen. Die staatliche Förderung der Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit ist daher mit 31.03.2025 ausgelaufen (§§ 26 und 26a Arbeitslosenversicherungsgesetz treten außer Kraft).
Arbeitnehmer:innen haben jetzt grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld, schildern die auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte Morgenstern und Sacherer am Facultas-Blog.
Versprochen, beantragt, in Aktion?
Doch was geschieht mit Personen, die sich bereits in einer laufenden Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit befinden? Auf derartige Situationen geht der Facultas-Blogbeitrag ein und beleuchtet auch die Frage was passiert, wenn vor dem 31.03.2025 bereits Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit für die Zukunft vereinbart wurde.
Von Arbeitgeber:innen sollte jedenfalls evaluiert werden, ob bereits abgeschlossene Vereinbarungen über Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit von der Novelle betroffen sind und mit welchen Auswirkungen zu rechnen ist, so die MOSA-Anwält:innen. Für die Zukunft sei eine Nachfolgeregelung zur Bildungskarenz – mit strengeren Voraussetzungen – zu erwarten.