Wien. Am 1. September 2025 tritt in Österreich das neue Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Die Anwaltskanzlei FSM hat dazu bei Manz einen Praxis-Leitfaden veröffentlicht.
Unlängst fand in den Räumlichkeiten der Wiener Kanzlei FSM im 8. Wiener Gemeindebezirk die Präsentation des neuen Praxishandbuchs „Informationsfreiheitsgesetz – Leitfaden für Anwender:innen in der Praxis“, veröffentlicht im Manz Verlag, statt. Dabei wurde über die Inhalte des Buches sowie die Herausforderungen und Chancen des neuen Gesetzes diskutiert.
Es referierten die Autoren des Buches Karlheinz Moick (FSM-Partner), Monika Slunsky (Juristin im FSM Vergaberechtsteam) und Maximilian Kallinger (Universitätsassistent an der WU Wien). Außerdem sprachen FSM-Partnerin Sophie Reiter-Werzin und Hemma Korinek vom Manz Verlag über die Bedeutung des Gesetzes für die künftige Praxis.
Buchvorstellung und Diskussionsrunde
Neben der Buchvorstellung behandelte eine Diskussionsrunde rechtliche Rahmenbedingungen, die Umsetzung der proaktiven Veröffentlichungspflicht und den Umgang mit Informationsbegehren.
„Das Informationsfreiheitsgesetz bedeutet einen Paradigmenwechsel im Zugang zu staatlichen und staatsnahen Informationen. Mit diesem Buch möchten wir Anwendern eine klare und verständliche Anleitung in die Hand geben, um die neuen Herausforderungen bestmöglich zu meistern“, so FSM-Juristin und Autorin Monika Slunsky.
„Öffentliche Stellen bereiten sich aktuell auf den 1. September vor, ab dem das Informationsfreiheitsgesetz einzuhalten ist. Dabei tauchen viele Fragen zur Auslegung und praktischen Umsetzung auf“, so FSM-Partnerin Sophie Reiter-Werzin. „Das neue Praxishandbuch liefert verständliche Erläuterungen, konkrete Lösungsansätze und zahlreiche Praxisbeispiele, Checklisten und grafische Darstellungen, die den Anwendern helfen, sich in diesem neuen Rechtsrahmen sicher zu bewegen“, so FSM-Partner und Autor Karlheinz Moick.