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Business, Recht

FACC bekommt nach 10 Jahren Geld aus CEO-Fraud mit Wolf Theiss

Geld zurück nach Fake President Incident ©FACC AG

Cyberkriminalität. Die FACC AG hat nach jahrelangen Verfahren rund 10,8 Mio. Euro zurückerhalten, die nach einem Betrugsfall 2015 in China gesichert worden waren. In Zukunft sollen solche Fälle schneller gehen.

Die FACC AG hat nach jahrelangen Verfahren rund 10,8 Millionen Euro zurückerhalten, die im Zusammenhang mit einem komplexen Betrugsfall im Jahr 2015 in China gesichert worden waren. Wolf Theiss hat das Unternehmen in dem Verfahren rechtlich begleitet – von der internationalen Zusammenarbeit mit Behörden bis zur finalen Ausfolgung der Gelder im Strafverfahren, so eine Aussendung.

„Wir bedanken uns bei allen Behörden für die konstruktive Zusammenarbeit in den letzten Jahren. Die schlussendliche Rücküberweisung der Gelder an die FACC beendet ein langjähriges juristisches Kapitel“ , so FACC-Chef Robert Machtlinger.

Der Kriminalfall

FACC war 2015 Opfer eines Fake-President-Fraud geworden. Bei einem solchen, auch als CEO-Fraud bezeichneten Cybercrime nehmen Betrüger die Identität eines Vorgesetzen an und veranlassen Geschäftsvorgänge zum Nachteil des Unternehmens. Im Fall der FACC wurde durch manipulierte E-Mails eine Überweisung in Höhe von rund 54 Millionen Euro auf ausländische Konten ausgelöst. Rund 11 Millionen Euro davon konnten in China eingefroren und später an das Oberlandesgericht Wien überwiesen werden. Nach langjähriger Prüfung durch die österreichische Gerichtsbarkeit wurden diese Gelder nun freigegeben und an FACC ausgefolgt, heißt es.

Wolf Theiss half laut den Angaben bei der Koordination mit nationalen und internationalen Behörden, der rechtlichen Absicherung der Ansprüche sowie im Strafverfahren und bei der prozessualen Abwicklung der Ausfolgung. Das Wolf Theiss Team bestand aus Clemens Trauttenberg (Partner), Nikolaus Laudon (Partner), Theresia Welser (Senior Associate) und Angelika Lange (Senior Associate) – alle Disputes Resolution.

In Zukunft soll es schneller gehen

„Die Ausfolgung der Gelder ist das Ergebnis jahrelanger konsequenter juristischer Arbeit und internationaler Kooperation. Die rechtlichen Herausforderungen in diesem Fall waren beachtlich, zuletzt besonders auch auf der strafprozessualen Ebene im Inland. Umso mehr freut es uns, gemeinsam mit unserer Mandantin diesen wichtigen Erfolg erzielt zu haben. Ebenso wichtig ist, dass in Zukunft aufgrund der auch dadurch angestoßenen Änderung in der StPO eine Rückerstattung an die Opfer deutlich effizienter erfolgen kann“, so Clemens Trautenberg, Partner Wolf Theiss.

In Zukunft soll die Rückholung solcher Gelder schneller gelingen: Die EU-Verordnung 2018/1805 hat die Bedingungen bereits vor Jahren deutlich vereinfacht, Österreich setzt das nun ins nationale Recht um. Die neue Rechtslage werde künftig auch österreichischen Unternehmen ermöglichen, rascher an etwaige wiedergefundene Geldmittel zu kommen, hofft Wirtschaftskanzlei Schönherr in einer Aussendung.

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