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Bulgarien und Rumänien: Das ändert sich durch die Schengen-Vollmitgliedschaft

Wolfgang Höfle ©Christoph Meissner / TPA

Steuern und Sozialversicherung. Bulgarien und Rumänien sind jetzt vollwertige Schengen-Mitglieder. TPA-Steuerberater Wolfgang Höfle analysiert die wichtigsten Neuerungen.

Seit 1. Jänner 2025 sind Bulgarien und Rumänien vollwertige Schengen-Mitglieder. Die Personenkontrollen an den Landbinnengrenzen zu und zwischen Bulgarien und Rumänien sind dadurch grundsätzlich abgeschafft.

„Während der Corona-Pandemie hatten manche Unternehmen Probleme, weil ihre Mitarbeitenden mit Hürden bei Grenzübertritten zu kämpfen hatten. Vor 2025 wurde manchmal von mehrstündigen Wartezeiten an bestimmten Grenzübergängen berichtet, was unter anderem für die Tages- bzw. Wochenpendler mit Wohnort bzw. Arbeitsort dies- bzw. jenseits der Grenze eine erhebliche Belastung dargestellt hat“, so TPA-Steuerberater Wolfgang Höfle.

Die Freiheit des Personenverkehrs und offene Grenzen sollten nun Zeit und Geld sparen, da Grenzwartezeiten entfallen: „Neben Arbeitspendlern und Pflegekräften sind vor allem Transportunternehmen als Nutznießer der Neuregelung anzusehen. Der Warentransport wird weniger durch Wartezeiten behindert. Im ersten Halbjahr 2025 ist allerdings noch mit fallweisen, anlassbezogenen Grenzkontrollen an der bulgarisch-rumänischen und an der rumänisch-ungarischen Grenze zu rechnen“, so Höfle.

Steuern und Sozialversicherung

Der Steuerberater verweist in diesem Zusammenhang auf mehrere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte:

  • In Bulgarien führt laut Höfle die Kombination der 10%igen Flat-Tax mit einer niedrigen Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung dazu, dass sehr hohe Nettoeinkommen lukriert werden können.
  • Rumänien arbeitet auch mit einer 10%igen Flat-Tax, wendet aber bei der Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen keine Höchstbeitragsgrundlage an, so Höfle. Die Kombination von niedriger rumänischer Lohnsteuer mit österreichischen Sozialversicherungsbeiträgen sei nur in besonderen Konstellationen möglich.
  • Für Dienstnehmer-Entsendungen aus Bulgarien/Rumänien nach Österreich seien – wie auch für Inbound-Entsendungen aus anderen EU-Ländern nach Österreich – weiterhin zahlreiche Bestimmungen zu beachten, wie z.B. A1-Bescheinigung, ZKO-Meldung, Einhaltung der österreichischen Mindestentlohnung, Bereithaltung von Lohnunterlagen und anderes.

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