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Business, Recht

Um 5 Prozent mehr Pleiten, um 6 Prozent weniger Neueintragungen

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Österreich. Im 1. Quartal 2025 gab es laut Statistik Austria knapp 1.800 Insolvenzen, ein Plus von 5 Prozent. Die Anzahl der Neuregistrierungen von Unternehmen nahm ab.

Im 1. Quartal 2025 gab es laut vorläufigen Daten von Statistik Austria 1.798 Insolvenzen in Österreich. Verglichen mit den ersten drei Monaten des Jahres 2024 entspricht das einem Anstieg von rund 5%, so eine Aussendung. Die Registrierungen von rechtlichen Einheiten (v.a. Unternehmen) sanken im gleichen Zeitraum um etwa 6% auf 16.963.

Dienstleistungen, Bau und Handel am stärksten betroffen

„Die andauernde Rezession hat die Zahl der Firmenpleiten im 1. Quartal 2025 ausgehend von einem hohen Niveau erneut steigen lassen“, so Statistik Austria-Generaldirektor Tobias Thomas: Auch im Vergleich zum Vorquartal Q4/2024 lag der Zuwachs bei 5 Prozent. Einmal mehr waren der Dienstleistungsbereich, die Baubranche und der Handel am stärksten betroffen, heißt es.

Die meisten Insolvenzen nach Branchen gab es im 1. Quartal 2025 bei den Finanzdienstleistungen/ sonstigen Dienstleistungen (516), in der Baubranche und im Handel (je 299) sowie im Bereich Beherbergung und Gastronomie (217), wobei die Zahl der Insolvenzen grundsätzlich auch stark von der Anzahl der in den einzelnen Wirtschaftsbereichen aktiven Unternehmen abhängig ist. Vergleichsweise wenige Insolvenzfälle wiesen die Branchen Information und Kommunikation (51) und Sachgütererzeugung (97) auf.

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Der Dienstleistungsbereich ist auch der Bereich mit der höchsten Anzahl an Registrierungen: Im Zeitraum Jänner bis März 2025 wurden in Österreich insgesamt 16.963 Registrierungen rechtlicher Einheiten verzeichnet.

  • Die meisten Registrierungen gab es in den Wirtschaftsbereichen Finanzdienstleistungen / sonstige Dienstleistungen (5.474), persönliche Dienstleistungen (3.536) und im Handel (3.313).
  • Die wenigsten Registrierungen verzeichneten die Bereiche Verkehr (638), Beherbergung und Gastronomie (950) und die Baubranche (989).

Im Unterschied zu einer Unternehmensgründung ist die Registrierung einer rechtlichen Einheit Teil eines Verwaltungsverfahrens und als Absichtserklärung zu verstehen. Sie bedeutet nicht in jedem Fall, dass auch tatsächlich eine wirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen wird, so die Statistik Austria. Registrierungen gelten jedoch als wichtiger Frühindikator für die Wirtschaftsentwicklung.

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