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Recht

Österreichs drei Volksanwälte heißen künftig Achitz, Luisser und Schwarz

Erwin Schrödinger Lokal 1 ©Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Parlament. Bernhard Achitz (SPÖ) und Gaby Schwarz (ÖVP) sollen Volksanwälte bleiben, Christoph Luisser (FPÖ) neu bestellt werden. Gefordert werden künftig Hearings.

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat dem Nationalrat die drei Mitglieder für die kommende Funktionsperiode in der Volksanwaltschaft vorgeschlagen, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet. Demnach sollen zwei der bisherigen Volksanwält:innen das Amt für die nächsten sechs Jahre weiterhin ausüben, nämlich Bernhard Achitz, der von der SPÖ nominiert worden war, und Gaby Schwarz (ÖVP).

An die Stelle der bisherigen Volksanwältin Elisabeth Schwetz soll der von der FPÖ nominierte bisherige niederösterreichische Landesrat der Freiheitlichen, Christoph Luisser, treten. Die aktuelle Funktionsperiode der Volksanwält:innen läuft mit 30. Juni 2025 aus. Gemäß der Bundesverfassung obliegt es den drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat, ein Mitglied der Volksanwaltschaft zu nominieren. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

Die Debatte

Im Ausschuss stimmten ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ dafür, dem Nationalrat den dementsprechenden Wahlvorschlag vorzulegen. Die Grünen sprachen sich für eine Neuregelung des Bestellmodus bzw. für ein Hearing aus und stimmten im Ausschuss dem Wahlvorschlag nicht zu. Im Plenum ist die Wahl der drei Volksanwält:innen für 21.5.2025 vorgesehen. Ihre Angelobung erfolgt durch den Bundespräsidenten.

Eingerichtet wurde die Volksanwaltschaft im Jahr 1977 als Hilfsorgan des Parlaments zur Kontrolle der Verwaltung. Volksanwält:innen sind überparteilich und unabhängig und können nicht abgewählt werden. Sie sind Anlaufstelle für Menschen, die sich von der öffentlichen Hand nicht adäquat betreut fühlen und/oder die den herkömmlichen Rechtsweg ausgeschöpft haben. Ein Volksanwalt verfügt über wenig reale Gestaltungsmacht, aber über beachtliches Ansehen in der Bevölkerung.

Debatte über Bestellmodus und Hearing

Gaby Schwarz habe sich in ihren drei Jahren als Volksanwältin bewährt und viele gute Dinge eingebracht, sagte Martina Diesner-Wais (ÖVP). Daher sei sie von der ÖVP wieder nominiert worden. Ein wichtiger Aspekt sei aus ihrer Sicht, dass bei den drei Mitgliedern auch wieder eine Frau dabei sei.

Olga Voglauer (Grüne) zeigte sich überrascht, dass die Nominierungen wieder so stattfinden würden wie die letzten Male. Denn dem Regierungsprogramm habe sie entnommen, dass dazu ein Hearing eingeführt werden soll. Aus ihrer Sicht hätte man ein solches gleich diesmal im Ausschuss abhalten können. Sie wies außerdem auf einen Gesetzesvorschlag der Grünen zur Neuregelung der Usancen für die Wahl der Volksanwaltschaft hin. Es gehe sehr wohl darum, die Qualifikationen auch darlegen zu können.

Aus Sicht von Norbert Nemeth (FPÖ) wäre es kein Problem gewesen, diesmal ein Hearing abzuhalten. Er wies aber darauf hin, dass das Prozedere im Vorfeld mit allen Fraktionen besprochen worden sei. Eine Klarstellung im Bundes-Verfassungsgesetz brauche es bei der Bezeichnung „Parteien“ aus seiner Sicht dahingehend, dass die drei stärksten Parlamentsklubs die Mitglieder nominieren. Was Christoph Luisser betrifft, sei dieser unter anderem selbst einmal Mitarbeiter in der Volksanwaltschaft gewesen und habe im Kabinett des früheren Justizministers Dieter Böhmdorfer gearbeitet. Luisser sei bestens vertraut mit allen Fragen der Volksanwaltschaft.

Stephanie Krisper (NEOS) betonte, dass die Volksanwält:innen eine wichtige Funktion ausüben und die Bestqualifizierten zum Zug kommen sollten. Im Regierungsprogramm sei eine Prüfung der Neuordnung des Bestellverfahrens vorgesehen, das werde auch angegangen werden. Auch Bernhard Höfler (SPÖ) wies auf die entsprechenden Vorhaben im Regierungsprogramm hin. Bei der Bestellung gehe es jedenfalls immer um die Qualifikation, hielt er fest.

Sonderpauschale für Verfahrenshelfer

Darüber hinaus befasste sich der Hauptausschuss mit einer Sonderpauschale für Verfahrenshelfer:innen. Rechtsanwält:innen, die in überdurchschnittlich langen Verfahren als Verfahrenshelfer:innen tätig sind, erhalten von der Rechtsanwaltskammer eine Pauschale für ihre Leistungen. Für das Jahr 2020 zahlt der Bund der Rechtsanwaltskammer rund 3,15 Mio. € für diese Sonderpauschalvergütung. Der Hauptausschuss genehmigte nun die entsprechende Verordnung der vormaligen Justizministerin Alma Zadić einstimmig.

Die Summe wurde der Rechtsanwaltskammer laut Erläuterungen bereits zur Gänze als Vorschuss zur Verfügung gestellt und ist im bestehenden Budgetrahmen des Justizressorts bedeckt. Es sei ein gutes System mit den sogenannten „Pflichtverteidigern“ in Österreich, samt der gesonderten Vergütung, hielt Kai Jan Krainer (SPÖ) laut Parlamentskorrespondenz fest.

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