Budget-Entwurf. Die Regierung hat im Nationalrat das geplante Spar-Budget vorgelegt: Das Konvolut besteht aus 1 Gesetz, 1 Inkrafttretensbestimmung und 72 Gesetzesnovellen – in Summe 700 Seiten.
Die Regierung hat dem Nationalrat das Budget sowie ein umfangreiches Budgetbegleitgesetz vorgelegt, berichtet die Parlamentskorrespondenz: Hier geht es zu dem Paket im Wortlaut, inklusive der Möglichkeit, in der Begutachtungsfrist eine Stellungnahme abzugeben. Die wichtigen Maßnahmen werden hier kurz beschrieben.
Die Materie besteht demnach konkret aus 72 Gesetzesnovellen, einem neuen Gesetz und einer gesonderte Inkrafttretensbestimmung – insgesamt 74 Artikel. Mit Erläuterungen umfasst Österreichs neues Budget, mit dem die Regierung erklärtermaßen den Gürtel enger schnallen will, 700 Seiten. Und das ist noch nicht alles: Etliche Maßnahmen wurden noch nicht schriftlich fixiert und daher in Teil II ausgelagert – die Fortsetzung des Budget-Blockbusters wird ab nächster Woche erwartet.
Die Maßnahmen
Enthalten sind im bisher vorliegenden „Konvolut“ (©Parlinkom) viele schon im Vorfeld angekündigte Vorhaben wie der erschwerte Zugang zur Korridorpension, die vorübergehende Aussetzung der Inflationsanpassung von Familienleistungen und die Abschaffung des Klimabonus. Es sind aber auch Dutzende Detailmaßnahmen Teil des Pakets.
So muss etwa bei der Gewinnabschöpfung von Energiekonzernen nachgebessert werden, um auf jene 200 Mio. € zu kommen, die diese jährlich zur Budgetkonsolidierung beitragen sollen. Zu den größeren Vorhaben sind außerdem die Einbehaltung des dritten Drittels der „kalten Progression“, Einschränkungen beim Zuverdienst für Arbeitslose und die Schließung einer Lücke im Grunderwerbsteuergesetz zu zählen. Überdies muss das Universitätsbudget für die Jahre 2025 bis 2027 aufgeschnürt werden. Im Justizbereich ist neben einer Verkürzung der Gerichtspraxis unter anderem auch die Ausweitung der Fußfessel und von bedingten Entlassungen geplant.
Mit einer erheblichen Finanzspritze können allerdings die Gemeinden rechnen. Grund dafür ist die vorgesehene Umwandlung der in den Kommunalinvestitionsgesetzen 2020, 2023 und 2025 verankerten Zweckzuschüsse in Finanzzuweisungen, heißt es.
Die Fortsetzung
Nicht Teil des Budgetbegleitgesetzes sind unter anderem die vorgesehene Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen und die Anhebung der Gebühren für Reisepässe, Führerscheine und andere Dokumente. Diese Vorhaben sind im Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 – Teil II enthalten, das weitere zwölf Gesetzesnovellen umfasst und schon nächste Woche beschlossen werden könnte, so der Bericht weiter.