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Transportunternehmen sollen künftig tiefer durchleuchtet werden

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Parlament. Die EU will mehr Transparenz: Transportunternehmen müssen künftig mehr Daten zu Beschäftigten, Mietfahrzeugen usw. enthüllen.

Die Umsetzung neuer EU-Richtlinien erfordert Änderungen bei der Erfassung von Daten von Transportunternehmen, berichtet die Parlamentskorrespondenz: Die Bundesregierung hat die entsprechende Novelle nun im Nationalrat vorgelegt.

Es geht um Beruf und Marktzulassung

Hintergrund der geplanten Novellierung von Gesetzesbestimmungen, die das Transportgewerbe betreffen, sind Änderungen der gemeinsamen EU-Regeln für die Zulassung zum Beruf „Kraftverkehrsunternehmer:in“ und für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs.

Eine Reihe der erforderlichen Anpassungen wurden laut dem Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) bereits 2022 im Güterbeförderungsgesetz (GütbefG) vorgenommen. Nun sollen im GütbefG, im Gelegenheitsverkehrsgesetz (GelverkG) und im Kraftfahrliniengesetz (KflG) weitere Anpassungen an EU-Recht erfolgen.

  • Im GütbefG erfordern die neuen EU-Vorgaben die Verankerung einer Übergangsbestimmung für bestehende Konzessionen im Hinblick auf die EWR-Angehörigkeit.
  • Zudem soll in diesem Gesetz, ebenso wie im GelverkG und im KflG, eine gesetzliche Grundlage für die Bekanntgabe der Anzahl der beschäftigten Personen durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger und der amtlichen Kennzeichen der Fahrzeuge durch den Verband der Versicherungsunternehmen Österreich geschaffen werden.
  • Im GütbefG und im KflG soll zudem eine Erweiterung der Bestimmung über den Widerruf der Ermächtigung von Ausbildungsstätten für die Weiterbildung vorgenommen werden.
  • Aufgrund einer EU-Richtlinie über die Verwendung von ohne Fahrer:in gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr müssen im GütbefG unter anderem Bestimmungen zur Meldepflicht über die Kennzeichen von Mietfahrzeugen geschaffen werden.

Neue Arbeit, keine Kostenbelastungen

Des Weiteren soll im KflG die Pflicht zur Eintragung der Kennziffer des Unternehmensregisters in das Verkehrsunternehmensregister durch die zuständigen Behörden für jene Personenkraftverkehrsunternehmen, die eine solche Kennziffer noch nicht eingetragen haben, eingeführt werden.

Gegen die vorgesehenen neuen Meldepflichten bestehen laut der Wirkungsfolgenabschätzung des BMIMI keine datenschutzrechtlichen Bedenken. Außerdem seien keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger zu erwarten, teilt das Ministerium mit. Anders ausgedrückt, es sollen durch die Maßnahmen keine zusätzlichen Kosten für die öffentliche Hand anfallen.

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