Sparmaßnahmen. Die Korridorpension ermöglicht es, früher in Pension zu gehen – wird angesichts aktueller Budgetnöte jetzt aber erschwert. Arbeitsrechtlerin Katharina Körber-Risak analysiert die Folgen am Facultas-Blog.
Die Korridorpension ist eine Möglichkeit, vorzeitig in Pension zu gehen – also noch vor Erreichen des Regelpensionsalters. Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2025 plant die Bundesregierung jedoch eine spürbare Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen, schreibt Katharina Körber-Risak, Gründerin der Körber-Risak Rechtsanwalts GmbH.
Was ist die Korridorpension – und für wen gilt sie?
Bekanntlich beträgt das Regelpensionsalter in Österreich für Männer 65 Jahre. Frauen konnten zwar bis 2023 noch mit 60 Jahren in Pension gehen, doch inzwischen wird auch ihr Pensionsantrittsalter stufenweise an jenes der Männer angepasst. Daher sind die neuen Sparmaßnahmen bei der Korridorpension auch für Frauen relevant.
Bisher ermöglichte es die Korridorpension den Versicherten, ab dem vollendeten 62. Lebensjahr in Pension zu gehen – vorausgesetzt, sie haben mindestens 40 Versicherungsjahre (also 480 Versicherungsmonate) vorzuweisen. Der Pensionsantritt ist dabei flexibel zwischen dem 62. und 65. Lebensjahr möglich – daher die Bezeichnung „Korridor“.
Nun bringt der Entwurf zum Budgetbegleitgesetz 2025 eine deutliche Verschärfung, schreibt Körber-Risak – und zwar schon ab 1. Jänner 2026. So wird das Antrittsalter auf 63 angehoben und die Zahl der erforderlichen Versicherungsjahre auf 42 erhöht. Doch das sind nur die Grundzüge, je nach den Umständen kann sich für den einzelnen – und seinen Arbeitgeber – eine andere rechtliche Situation ergeben. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber bestehe jedenfalls jetzt Handlungsbedarf, was mögliche Anpassungen betrifft, so der Facultas Blog.