Datenschützer vs. Auskunftei. CRIF hat einen „Score“ zu fast jeder Person in Österreich – unfair erstellt, glaubt noyb von Max Schrems. Mit „Datenspenden“ will man Beweise für eine Sammelklage finden.
Die Kreditauskunftei CRIF sammelt die persönlichen Daten von Millionen Menschen in Österreich und bewertet ihre Kreditwürdigkeit mit einem „Score“ zwischen 250 und 700. Für die meisten Personen basiere dieser Score nur auf wenigen Daten wie Wohnort, Alter und Geschlecht, so die Datenschützer der Organisation noyb von Max Schrems: CRIF verstoße damit möglicherweise gegen die DSGVO; das Verwenden von ausgewiesenen Marketingdaten für Bonitätsbewertungen sei jedenfalls unzulässig. CRIF selbst weist die Vorwürfe zurück.
Warum der Score wichtig ist
Ist die Bonität zu niedrig, bekommen Betroffene bei vielen Unternehmen keinen Vertrag, zum Beispiel bei Handyfunkern, Stromanbietern oder Banken, so noyb. Nun will man den Score der CRIF und seinen Aussagewert wissenschaftlich unter die Lupe nehmen – für eine mögliche Sammelklage, wie noyb in einer Aussendung festhält.
Max Schrems, Vorstandsvorsitzender von noyb: „Die CRIF hat eine Art privates Melderegister mit den Daten fast aller Leute in Österreich aufgebaut. Aus diesen Daten wird dann ein aus unserer Sicht fragwürdiger ‘Score’ zu jedem Menschen berechnet und an andere Unternehmen verkauft.“ CRIF gebe selbst an, nur zu etwa 10% der Bevölkerung tatsächlich sogenannte Zahlungserfahrungsdaten zu haben.
Spende soll Einblick liefern
In einem ersten Schritt will noyb eine „wissenschaftliche Prüfung“ vornehmen und ruft in Österreich lebende Menschen zu einer „Datenspende“ auf: Mit der Zustimmung der Betroffenen hole man eine Kopie der Daten von CRIF (da Privatpersonen laut DSGVO bekanntlich Einsicht in die Daten verlangen können, die ein Unternehmen über sie sammelt). Gemeinsam mit einer Universität vergleiche man dann die Scores mit der tatsächlichen Einkommenssituation und auch mit den Daten anderer Teilnehmer:innen. „Damit können wir überprüfen, ob der CRIF-Score statistisch korrekt ist. Die Kosten hierfür übernimmt noyb“, so die Aussendung.
Im zweiten Schritt könne es zu einer Sammelklage kommen – gegen CRIF und mögliche Geschäftspartner, heißt es. Zu dieser Sammelklage müssten Betroffene dann gesondert beitreten. Zu deren Gunsten würde noyb dann Schadenersatz anstreben, wobei Beträge zwischen 200 Euro und 1.000 Euro pro Person üblich seien, wie es heißt. Natürlich nur dann, wenn die Klage erfolgreich ist.