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Recht

Volksanwaltschaft: Personelle und finanzielle Engpässe bei Justiz und Polizei

Parlament ©Parlamentsdirektion / Hertha Hurnaus

Wien. Der dem Parlament vorgelegte Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 2024 ortet personelle und finanzielle Engpässe in der Justiz und bei der Polizei. Dies wirke sich auf die Qualität aus.

Die Krisen der letzten Jahre haben den Informations- und Unterstützungsbedarf der Menschen erhöht, heißt es im aktuellen Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 2024. Personelle und finanzielle Engpässe im Gesundheits- und Pflegebereich, in der Justiz oder bei der Polizei verschärften sich und wirkten sich demnach auf die Qualität der erbrachten Leistungen aus, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

2024 gingen rund 24.000 Beschwerden bei der Volksanwaltschaft ein. In etwa einem Fünftel der rund 12.000 abgeschlossenen Prüfverfahren ergaben diese, dass tatsächliche Missstände in der Verwaltung vorlagen.

Den höchsten Anteil aller Prüfverfahren verzeichnete dabei der Bereich „Innere Sicherheit“, der rund 27 % aller Verfahren ausmachte. Die Beschwerden betrafen zum Großteil Fragen des Asyl-, Niederlassungs- und Fremdenpolizeirechts, gefolgt von Beschwerden über die Polizei. In den Sozial- und Gesundheitsbereich fielen demnach 19,5 % und in den Bereich Justiz und Datenschutzbehörde 18,5 % der Prüfverfahren.

Das Tempo ist ein Hauptproblem

Rund 2.000 Geschäftsfälle fielen in den Vollzugsbereich des Innenressorts, 75 % davon bezogen sich auf das Asyl-, Niederlassungs- und Fremdenrecht. Beschwerden über die Dauer von Aufenthaltstitelverfahren gingen zurück. Nach wie vor bezog sich ein Großteil auf Wien. Beschwerden über die Dauer von Staatsbürgerschaftsverfahren steigen dort hingegen jedes Jahr stark an (2021: 233, 2024: 633).

Ebenso verhielt es sich mit den Beschwerden über das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA): 2024 beschwerten sich knapp 1.000 Personen (2022: 418) vor allem über die Dauer von Asylverfahren. 771 dieser Beschwerden waren laut Volksanwaltschaft vor allem wegen einer Verletzung der Entscheidungspflicht berechtigt. 345 Fälle betrafen die Polizei etwa wegen der Nichtentgegennahme von Anzeigen oder mangelhafter Auskunftserteilung.

Im Justizbereich bezogen sich Beschwerden auf Verfahrensverzögerungen und „mangelnde Kommunikation mit Gerichtspersonen“. Dies werde oftmals als Verweigerung der Rechtspflege empfunden, so die Volksanwaltschaft.

Knapp 900 Beschwerden kamen von Insassen des Straf- und Maßnahmenvollzugs. Die Volksanwaltschaft hielt 2024 insgesamt 17 Sprechstunden in solchen Einrichtungen ab.

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