Österreich. Unerklärliche Liquiditätsprobleme trotz guter Umsätze? Ein neues Handbuch für forensische Buchhalter soll helfen. Weitere Titel haben das EStG, die Besteuerung von Immobiliendeals und Einlagen bei Kapitalgesellschaften zum Thema.
Wenn Buchhalter Wirtschaftskriminalität erkennen, aufdecken und verhindern
Unerklärliche Liquiditätsprobleme trotz guter Umsätze, auffällig hohe Reklamationsquoten oder scheinbar nicht nachvollziehbare Beschwerden von Kund:innen – all diese Ärgernisse des Unternehmeralltags haben gemeinsam, dass sie häufige Warnzeichen für Wirtschaftskriminalität sind, heißt es beim Linde Verlag: Die Zahl der Fälle von Untreue, Diebstahl und Betrug durch Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Lieferant:innen habe in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Betroffenen Unternehmen entstehen enorme, teils existenzbedrohende Schäden – ob Großkonzern oder KMU.
Doch derartige Straftaten hinterlassen zwangsläufig Spuren in der Buchhaltung. Die forensische Buchhaltung helfe, diese Auffälligkeiten zu identifizieren und so Tathergang und Täter:innen möglichst rasch zu identifizieren, um den Schaden möglichst gering zu halten.
Das neue Praxishandbuch „Forensische Buchhaltung“ soll Unternehmer:innen und Entscheidungsträger:innen im KMU-Bereich und deren Berater:innen einen ersten Überblick über Möglichkeiten zur Früherkennung möglicher Straftaten und kosteneffiziente Ansätze zur Prävention bieten, die sich auch im KMU-Bereich gut umsetzen lassen. Dabei werden häufige Tatmuster und Täter:innenprofile vorgestellt. Ein Überblick über einfache statistische Methoden und Softwarelösungen ist ebenfalls enthalten, dazu kommen ausgewählte Kennzahlen und deren Nutzbarkeit für die forensische Buchhaltung, so der Verlag.
Autorin Katharina Peschetz ist Juristin, Steuerberaterin und Spezialistin im Finanzstrafrecht sowie u.a. in der Begleitung strittiger Betriebsprüfungen. Sie ist Fachvortragende an der Akademie der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der Notariatsakademie, für den Bundesverband der österreichischen Bilanzbuchhalter und an der BMD Akademie.
Immobilien-Übertragungen und die Steuer: Handbuch
Immobilienübertragungen erfordern nicht nur zivilrechtliches Verständnis, sondern insbesondere eine fundierte steuerliche Bewertung und Gestaltung, so der Weka Verlag: Sein „Praxishandbuch Immobilienübertragung“ soll die Umsetzung durch Fachprofis begleiten, egal ob Kauf, Tausch, Schenkung oder Erbfall u.a.
Der Titel bietet laut Verlag eine strukturierte Aufarbeitung der relevanten zivil- und steuerrechtlichen Fragestellungen. Enthalten sind auch rund 60 Muster, Vorlagen und Checklisten. Die Darstellung behandelt ImmoESt, GrESt, USt u.a. Neben den bekannten Transaktionstypen wie Kauf und Erbschaft werden auch Tausch, Leasing, Ersitzung, Zwangsversteigerung, Scheidungsvergleich und Praxisthemen wie die Due Diligence betrachtet.
Neuer EStG-Kommentar bei Facultas
Mit Stand 1.1.2025 enthält die 25. Nachlieferung des EStG-Kommentars u.a. folgende zentrale Neuerungen, so Verlag Facultas:
- § 3 Steuerbefreiungen
- § 4 a Freigebige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (Spendenbegünstigung)
- § 6 Bewertung
- § 27 b Einkünfte aus Kryptowährungen
- § 100 Höhe und Einbehaltung der Steuer
- § 101 Abfuhr der Abzugsteuer
- § 102 Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger
Die Autor:innen der 25. Lieferung sind:
- ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gudrun Fritz-Schmied
- Dr. Christian Hammerl
- Dr. Tobias Hayden
- Mag. Dr. Christian Ludwig
- Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr
- MMag. Susanne Reisinger
- Univ.-Prof. MMag. Dr. Daniel Varro LL.M.
- Dr. Alexandra Wild
Handbuch Einlagen in Kapitalgesellschaften neu im Verlag Österreich
Das neue Handbuch „Einlagen in Kapitalgesellschaften“ soll die Einlage als Form der Eigenkapitalfinanzierung durch Gesellschafter beleuchten und die steuerrechtlichen Voraussetzungen im Detail darstellen, angereichert mit vielen Beispielen und Tipps für die Praxis, heißt es beim Verlag Österreich.
Die Materie ist komplex: Die Einlage erfasst liquide Mittel oder bestimmte Wirtschaftsgüter, wird von einem Anteilsinhaber geleistet und die Einlage erfolgt im Zusammenhang mit der Gesellschafterstellung. Verzichtet der Gesellschafter dabei auf eine Forderung gegen die Gesellschaft, so liegt eine Einlage nur dann vor, soweit die Forderung noch werthaltig ist. Bei Ausschüttungen erfolgt steuerrechtlich eine Einteilung in Beteiligungsertrag und Einlagenrückzahlung – mit völlig unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen. Denn steuerlich wird das eine als Dividende und das andere als fiktive Veräußerung behandelt. Ein wesentliches Thema der Neuerscheinung sind laut den Angaben auch Einlagen und Ausschüttungen, die abweichend von der Beteiligungserhöhe erfolgen.
Autor Privatdozent MMag. Dr. Ernst Marschner LL.M. ist Steuerberater mit Schwerpunkt Kapitalvermögen, Privatstiftungen, Investmentfonds und Ertragssteuern. Er ist Universitätslektor und Mitglied des Fachsenats der Steuerprüfungskommission der KSW.