Wien. 19.000-mal pro Jahr werden Anwälte zu Verfahrenshelfern bestellt. Ein neues Handbuch beleuchtet die Praxisfragen.
Rund 19.000 Bestellungen zu Verfahrenshelferinnen und Verfahrenshelfern mit einem Leistungswert von über 37 Millionen Euro erfolgen österreichweit allein im rechtsanwaltlichen Bereich pro Jahr, heißt es bei Manz: Das neue Handbuch Verfahrenshilfe soll das Thema für die damit Befassten umfassend und disziplinübergreifend beleuchten.
Der Inhalt
Ausgehend von den zentralen grundrechtlichen Vorgaben werde dieses wichtige Instrument der Rechtspraxis im Detail für die verschiedenen Verfahrensarten dargestellt:
- Zivilverfahren
- Straf- und Finanzstrafverfahren
- öffentlich-rechtliche Verfahren (Verwaltungsgerichte, VwGH und VfGH)
- Steuerverfahren
- rechtsanwaltliches Standesrecht
Dabei geht es um Grundlagen, Einzelfragen, Erfahrungen, Praxisprobleme und Lösungsansätze, so der Verlag. Die Herausgeber sind:
- Univ.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger, Vorstand des Instituts für Zivilrecht sowie des Instituts für Anwaltsrecht an der JKU Linz
- RA Univ.-Prof. Dr. Mathis Fister, Universitätsprofessor für Öffentliches Recht an der JKU Linz und Rechtsanwalt bei Kanzlei Haslinger / Nagele
- RA assoz. Univ.-Prof. Dr. Stefan Schumann, Leiter der Abteilung für Unternehmensstrafrecht und Strafrechtspraxis an der JKU Linz und Rechtsanwalt (RAK München).
Im Team der Autor:innen sind auch Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer, Univ.-Prof.in Dr.in Lyane Sautner, Univ.-Prof. Dr. Walter Summersberger und Univ.-Prof. Dr. Markus Vašek, alle von der JKU Linz.