Open menu
Business, Recht

Online-Glücksspiel: EU-Kommission startet Verfahren gegen Malta

©ejn

Gaming & Binnenmarkt. Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta eingeleitet. Es geht um Verluste aus grenzüberschreitendem Glücksspiel.

Die EU-Kommission fordert laut offizieller Mitteilung Malta zur Einhaltung der EU-Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen auf.

Das Problem und die Reaktion

Die Europäische Kommission hat demnach beschlossen, mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta (INFR(2025)2100) einzuleiten, weil das Land gegen seine Verpflichtungen aus der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Verordnung (EU) 1215/2012) verstoße.

Im Grundsatz geht es dabei darum, dass maltesische Unternehmen sehr erfolgreich internationales Online-Glücksspiel anbieten – was sie jedoch u.a. in Österreich und Deutschland laut der jeweiligen nationalen Glücksspiel-Ordnung gar nicht dürften. In Österreich hat beispielsweise win2day (Casinos Austria-Gruppe) eine alleinige Lizenz für Online-Glücksspiel. Die praktische Konsequenz daraus ist, dass Österreicher grundsätzlich Verluste in den maltesischen Online-Casinos zurückfordern dürfen, so mehrere Gerichtsurteile. Auch in Deutschland liegen zahlreiche Gerichtsentscheide in diesem Sinn vor.

Allerdings ließen sich diese Gaming-Urteile aus Österreich und Deutschland bisher nicht vollstrecken, weil ein 2023 erlassenes maltesisches Gesetz („Bill 55“) das explizit verbietet – trotz EU-Mitgliedschaft. Dagegen geht wie berichtet Prozessfinanzierer Jufina juristisch vor: Man betrete juristisches Neuland und mache sich auf eine lange Verfahrensdauer gefasst, sei aber gut vorbereitet, heißt es.

Die Meinung der EU-Kommission

Die Kommission hat laut eigenen Angaben nun amtlich festgestellt, dass Malta gegen die EU-Verordnung zur Vollstreckung von Gerichtsurteilen verstößt, weil es seinen Gerichten vorschreibt, die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen der Gerichte anderer EU-Mitgliedstaaten gegen maltesische Glücksspielunternehmen aus Gründen der nationalen öffentlichen Ordnung systematisch abzulehnen.

Außerdem halte Malta ausländische Kläger davon ab, vor maltesischen Gerichten gegen diese Unternehmen zu klagen, obwohl diese Gerichte aufgrund des (Wohn-)sitzes des Beklagten nach dem EU-Recht die geeignete Instanz wären. Die Kommission ist der Ansicht, dass das maltesische Recht den Online-Glücksspielsektor vor grenzüberschreitenden Rechtsstreits schützt, wodurch der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens in der Rechtspflege in der Union untergraben wird. Es verstoße außerdem gegen das Verbot, gerichtliche Entscheidungen aus anderen Mitgliedstaaten in der Sache nachzuprüfen, gehe über Ausnahme aus Gründen der öffentlichen Ordnung hinaus und verzerre die Zuständigkeitsvorschriften der Union.

Die Kommission richtet daher ein Aufforderungsschreiben an Malta, das nun binnen zwei Monaten antworten und auf die Beanstandungen der Kommission reagieren muss. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln, heißt es weiter.

Die Reaktionen

Malta hält bisher an seiner Rechtsposition fest, eine offizielle Reaktion gibt es zur Stunde noch nicht. In Deutschland zeigt sich der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) – die Gemeinschaft der 16 selbständigen Lotteriegesellschaften der deutschen Bundesländer – in einer ersten Reaktion erfreut über die Entscheidung der EU-Kommission. „Die heutige Entscheidung der Europäischen Kommission ist ein wichtiges Signal für die Achtung europäischer Rechtsprinzipien und für den Schutz der nationalen Glücksspielordnungen“, so Michael Barth, der als Geschäftsführer der Bremer Toto und Lotto GmbH derzeit die Federführung in der DLTB innehat.

 

Weitere Meldungen:

  1. Justizvertreter aus 10 Ländern tagen zum Thema Cybercrime
  2. Projekt Sleeping Beauty: Vergessene öffentliche Räume beleben
  3. Neue Startup-Strategie der EU: Die Regeln vereinheitlichen
  4. Jufina will Glücksspiel-Verluste bei EZB eintreiben: „Dauer nicht abschätzbar“

Schreiben Sie einen Kommentar