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Darf man mit dem KI-Chatbot die Master-Arbeit schreiben? Die Regeln bei studiGPT

StudiGPT ©Uni Graz / Angele

Erlaubtes & Verbotenes. Die Universität Graz hat mit „studiGPT“ ihren eigenen KI-Chatbot für 30.000 Studierende gestartet. Was man damit tun darf – und was nicht.

studiGPT statt ChatGPT

Keine Angst vor AI-Plagiaten hat wie berichtet die Universität Graz: Sie hat Ende Mai 2025 ihren eigenen KI-Chatbot „studiGPT“ gestartet, der allen 30.000 Studierenden der Hochschule der steirischen Landeshauptstadt zur Verfügung steht. Dazu wird ergänzend sogar eine eigene neue Ausbildung (Micro-Degree) namens „KI und Gesellschaft“ ins Angebot der Uni Graz aufgenommen.

Dabei folgt studiGPT auf uniGPT, einen KI-gestützten Chatbot für Mitarbeitende der Universität Graz, den es bereits seit Mai 2024 gibt. Doch studiGPT soll ausdrücklich die Studenten bei der Arbeit unterstützen. Zuständig für studiGPT ist ein Team vom Idea_Lab der Uni Graz.

Nicht alles ist erlaubt

Egal, ob Psychologie, Rechtswissenschaften oder Naturwissenschaften – KI ist heute in unterschiedlichen Ausmaßen Teil jedes Studiums, so die Universität Graz. Konkret soll studiGPT bei unterschiedlichen Studienaufgaben helfen, vom Entwurf eines Lernplans, Verbesserung von Texten, Formulierung von E-Mails bis zu kreativer Ideenfindung. Studierende können dazu Dateien hochladen, gelungene Befehle (Prompts) für die künftige Wiederverwendung abspeichern und mehr. Natürlich gilt es einige Regeln zu beachten.

Auf Anfrage von Extrajournal.Net hat die Uni die Regeln im Umgang mit studiGPT verdeutlicht. Besonders spannend ist natürlich, wie sehr die User die Kontrolle über ihre Daten behalten und wie weit sie akademische Arbeiten KI-unterstützt damit erstellen können.

Der technische Unterbau von studiGPT und der Datenschutz

Chatbot studiGPT wird innerhalb der Microsoft Cloud der Uni Graz verwendet und nutzt kommerziell oder frei verfügbare KI-Sprachmodelle von diversen Anbietern, wie etwa OpenAI (für die ChatGPT-Modelle) oder Mistral als europäische Open-Source-Alternative, heißt es. Der Chatbot verfüge damit über kein zusätzliches Wissen über die Universität Graz. studiGPT unterscheide sich in drei Punkten von anderen KI-Chatbots wie etwa ChatGPT:

  • die eingegebenen Daten werden nicht für das Training der KI-Modelle verwendet
  • alle eingegebenen Daten werden in der EU verarbeitet
  • studiGPT ist eigenständig und hat weniger bzw. andere Funktionen als andere KI-Chatbots

Nähere Infos dazu sind online hier zu finden.

Wie die Ergebnisse von studiGPT im Studium verwendet werden dürfen

Gibt es Einschränkungen oder Kennzeichnungspflichten, was die Verwendung der Ergebnisse betrifft? Ein extremes Prompt wie „Schreibe mir eine Seminararbeit auf 30 Seiten zum Thema XY und verweise dabei auf A,B,C“ wäre natürlich aus pädagogischer Sicht nicht sehr sinnvoll. Zur Einreichung bei einer akademischen Prüfung wird es allein auch kaum ausreichen. Grundsätzlich entscheiden aber die Lehrenden der jeweiligen Lehrveranstaltung an der Universität Graz, ob und in welchem Umfang KI für eine Aufgabe verwendet werden darf, so die Uni. Ebenso legen die Lehrenden fest, wie die Verwendung zu kennzeichnen ist. Das bedeutet, dass es in manchen Lehrveranstaltungen zulässig sein kann, diese Technologien zu nutzen, während das in anderen Lehrveranstaltungen nicht erlaubt ist. Grundlage dafür ist ein Rektoratsbeschluss aus dem Jahr 2023.

Selbst wenn die Verwendung von KI in einer Lehrveranstaltung erlaubt ist, müsse dies eigenständig und verantwortungsvoll erfolgen. Das bedeutet, dass sich Studierende an die Vorgaben der Lehrenden zum Umgang mit KI halten müssen und dass die Prüfungsleistung eigenständig sowie nach den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis zu erbringen sei.

Darf man mit studiGPT eine Master-Arbeit verfassen?

Die Antwort lautet nein, oder zumindest nicht direkt: Eine schriftliche Arbeit (zu der auch Seminararbeiten zählen) ist dann nicht eigenständig, wenn diese vollständig von einer KI verfasst wurde, so die Uni Graz. Wird KI also anders genutzt als von den Lehrenden in der jeweiligen Lehrveranstaltung angegeben oder wird eine schriftliche Arbeit vollständig von KI verfasst, könne dies eine negative Beurteilung der Prüfungsleistung nach sich ziehen. Auch dazu gibt es eine eigene Infoseite. Die Uni stellt dort „Orientierungsrahmen“ für Lehrende und Lernende zur Verfügung.

So heißt es dort etwa bei den Infos für die Professor:innen, dass grundsätzlich der Wert der wissenschaftlichen Arbeitsweise an sich zu betonen ist: Der Wert eigenständiger Arbeit soll die Attraktivität von KI-Ghostwriting überflügeln. Doch es gibt auch Sanktionsmöglichkeiten: Wenn Studierende generative KI-Technologien in ihren Arbeiten nutzen und dies nicht angemessen kennzeichnen, dann können die Lehrkräfte diese nicht ausgewiesene Verwendung als „Täuschungsversuch“ interpretieren und entsprechende Maßnahmen einleiten (siehe § 25 Abs. 6, § 37 Abs. 4, § 38 Abs. 8, § 39 Abs. 9, § 40 Abs. 1-4 Satzung der Universität Graz Studienrechtliche Bestimmungen und Abschnitt „Identifikation und Umgang mit Verdachtsfällen beim unerlaubten Einsatz von KI“).

Die Eigenständigkeitserklärung als Schlüssel

Beim Einreichen einer Abschlussarbeit (BA-, MA-Arbeit, Dissertation) müssen außerdem Studierende eine Eigenständigkeitserklärung unterzeichnen, heißt es weiter. In dieser Erklärung versichern Studierende, dass sie alle verwendeten Quellen angeben und gemäß den Prinzipien guter wissenschaftlichen Praxis arbeiten. Dazu gehört auch, dass eine Verletzung der Kennzeichnungspflicht der verwendeten Software und der Art und Weise, wie sie genutzt wird, vermieden wird.

Das bedeutet, dass Studierende bei Abschlussarbeiten die Nutzung generativer KI auf jeden Fall dokumentieren müssen (z.B. in der Einleitung oder im Methodenkapitel), auch wenn in der Eigenständigkeitserklärung generative KI-Tools nicht explizit erwähnt werden, so der Leitfaden der Uni Graz.

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