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Business, Recht

New Work/Xing: Kleinaktionäre werden rausgequetscht mit Freshfields

Bulle und Bär vor Börsengebäude ©Deutsche Börse AG

Social Media. Wirtschaftskanzlei Freshfields hat die New Work SE (früher Xing SE) zum aktienrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre durch Burda beraten.

Wirtschaftskanzlei Freshfields hat die New Work SE (vormals XING SE) umfassend zum aktienrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der New Work durch ihre Hauptaktionärin, die Burda Digital SE, beraten, so eine Aussendung.

Das Unternehmen

New Work bietet mit ihren Hauptmarken XING und kununu im deutschsprachigen Raum ein digitales Jobs-Netzwerk für Berufstätige sowie eine Bewertungsplattform für Unternehmen. Die Wurzeln des Geschäfts lagen zwar in der Vernetzung von Geschäftsleuten ähnlich wie bei Linkedin, doch steht heute voll der Jobmarkt im Fokus. Hauptaktionär Burda Digital ist Teil der Burda Media-Gruppe und fokussiert sich auf den Auf- und Ausbau von neuen (digitalen) Geschäftsmodellen im Bereich des Verlagswesens.

Der Squeeze-out

Die ordentliche Hauptversammlung der New Work SE hat am 23. Juni 2025 mit einer Mehrheit von 99,21% der Übertragung der Aktien der verbleibenden Minderheitsaktionäre auf Burda gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (sog. aktienrechtlicher Squeeze-out) zugestimmt, heißt es.

Als Gegenleistung für die Übertragung der Aktien erhalten die Minderheitsaktionäre eine von Burda festgelegte Barabfindung in Höhe von 105,65 Euro je auf den Namen lautender Stückaktie von New Work. Die Wirksamkeit des Squeeze-out hängt laut den Angaben noch von der Eintragung in das Handelsregister ab.

Der Aktienkurs an der Frankfurter Börse lag zu Redaktionsschluss übrigens bei 110 Euro: Er stand in den letzten Jahren im Bann eines Auf und Ab, doch hatten unterm Strich die Bären das Sagen. Im Verlauf des Jahres 2025 war die New Work-Aktie meist um die 80 Euro gependelt. Vor fünf Jahren war der Titel noch bis zu 280 Euro wert, doch ging es seither fast ständig bergab. Nun verlässt die ehemalige Xing-Aktie also das Börseparkett.

Das Beratungsteam

Vor dem Squeeze-out hat Burda sich im Rahmen ihres Delisting-Erwerbsangebots bereits circa 97,07% des Grundkapitals der New Work gesichert und darauffolgend als Hauptaktionärin von New Work am 18. Februar 2025 ein förmliches Übertragungsverlangen an den Vorstand der New Work gerichtet sowie dieses am 7. Mai 2025 unter Angabe der festgelegten angemessenen Barabfindung konkretisiert, erläutert die beratende Kanzlei Freshfields weiter.

Freshfields beriet New Work zu allen Aspekten des Squeeze-out-Verfahrens sowie bereits zuvor zu dem Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit Burda, dem sich anschließenden Delisting-Erwerbsangebot von Burda und dem Widerruf der Zulassung der New Work-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Delisting).

Das Team der Kanzlei stand unter der Federführung von Partner Christoph H. Seibt, unterstützt durch Associate Sean Tries, und umfasste außerdem Associates Christoph Beckmann und Martin Bialluch (alle Corporate/M&A, Hamburg). Auf Seiten von New Work wurde der aktienrechtliche Squeeze-out von Rainer Altfuldisch (General Counsel) und Sandra Figgen (Senior Legal Counsel) begleitet.

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