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Business, Recht

Signa-Insolvenzverwalter an Akteure: Reden wir gemeinsam über die Haftung

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Wien. Die Insolvenzverwalter der drei großen Signa-Verfahren laden zu einer außergerichtlichen Verhandlung, um Haftungsansprüche zu diskutieren. Jene sollen kommen, die es betrifft.

Die Signa-Insolvenzverwalter laden die Signa-Akteure per öffentlicher Aussendung zu einem ungewöhnlichen Event ein: Konkret haben die Insolvenzverwaltungen der drei größten Signa-Verfahren – SIGNA Holding GmbH, SIGNA Prime Selection AG, und SIGNA Development Selection AG – „gemeinsam ein strukturiertes, außergerichtliches Verfahren initiiert, um haftungsrechtliche Fragen mit jenen Beteiligten zu klären, gegen die konkrete Ansprüche bestehen“, heißt es darin.

Bekanntlich haben die Insolvenzverwalter verschiedene Personen und Institutionen in und um die Signa-Gruppe ins Visier genommen. Sogar die Republik Österreich will man in Anspruch nehmen. Teilweise sind bereits Gerichtsverfahren anhängig, teilweise hat man sich auch im Einvernehmen geeinigt. Viele Betroffene weisen Vorwürfe des Fehlverhaltens jedoch zurück und zeigen wenig Neigung, in die Insolvenzmasse einzuzahlen. Die Aussendung der Insolvenzverwalter nennt die Personen, deren Anwesenheit man konkret erhofft, nicht beim Namen.

Wer die Verhandlung leiten soll

Die drei Insolvenzverwalter sind konkret Dr. Christof Stapf (SIGNA Holding GmbH), die Abel Rechtsanwälte GmbH (SIGNA Prime Selection AG) und Dr. Andrea Fruhstorfer (SIGNA Development Selection AG).

Die unabhängige Verfahrensleitung werde von Niamh Leinwather, Generalsekretärin der Internationalen Schiedsinstitution VIAC, sowie dem Rechtsanwalt Univ.-Prof. Gernot Murko übernommen. Letzterer ist Professor für Unternehmens- und internationales Wirtschaftsrecht an der Karl- Franzens-Universität Graz.

Was passiert, wenn nichts passiert

Durch die enge Abstimmung zwischen den Insolvenzverwaltungen werde ein klares Zeichen für eine effiziente und strukturierte Aufarbeitung der Haftungsfragen gesetzt, wie es heißt. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen drohen aufgrund der hohen Komplexität der Sachverhalte – teilweise mit masseübergreifenden Ansprüchen – eine jahrelange Verfahrensdauer und damit einhergehende erhebliche Verfahrenskosten, heißt es in der Aussendung weiter.

Diese gerichtlichen Auseinandersetzungen wollen die Insolvenzverwalter laut eigenen Angaben vermeiden: Das strukturierte außergerichtliche Verfahren biete demgegenüber eine zweckmäßige und gläubigerorientierte Vorgehensweise und für die Haftungsbetroffenen beziehungsweise deren Versicherungen die Möglichkeit der effizienten Lösung der Ansprüche.

Die Planung

Eine erste Verhandlungsrunde ist demnach für Oktober 2025 vorgesehen. Ziel sei es, bis Ende des Jahres 2025 Einigungen zu erzielen. Das Verfahren wurde mit den zuständigen Gläubigerausschüssen und Insolvenzgerichten abgestimmt, so die Insolvenzverwalter. Weitere Informationen zur organisatorischen Abwicklung erfolgen demnach direkt durch die Verfahrensleitung an die Beteiligten; das Verfahren selbst werde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

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