Parlament. Ein gemeinsamer Antrag aller fünf Parlamentsparteien soll Strafregisterbescheinigungen für die Kinder -und Jugendfürsorge einfacher machen.
Am Strafrecht scheiden sich oft die Geister. Doch nicht in allen Dingen sind sich die Parteien uneinig: Ein Problem im Zusammenhang mit der Betreuung von Jugendlichen bzw. der dafür nötigen Unbescholtenheit (und deren Nachweis) soll nun gemeinsam angegangen werden. Eingebracht wurde der Fünf-Parteien-Antrag im Bundesrat, also der Länderkammer des österreichischen Parlaments.
Das Problem
Der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt ist ein gemeinsames Anliegen, heißt es darin: Als vom Gesetzgeber gewünschte obligatorische Kinderschutzmaßnahme habe sich durchgesetzt, dass Dienstgeberinnen und Dienstgeber von Kinder- und Jugendeinrichtungen, sowie Gemeinden und Städten und ihre nachgeordneten Dienststellen und immer mehr Freiwilligen-Organisationen von ihren – oft ehrenamtlichen – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine sogenannte „Spezielle Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ zur Vorlage verlangen, die die Unbescholtenheit bestätigt.
Das Problem: Die „spezielle Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“, die die Unbescholtenheit bestätigt, muss derzeit – anders als die allgemeine Strafregisterbescheinigung, die online beantragt werden kann – durch einen persönlichen Termin beim Bezirkspolizeikommissariat eingeholt werden.
Da die Kinderschutzkonzepte vieler Freiwilligenorganisationen und einschlägiger Dienstgeberinnen und Dienstgeber die regelmäßige Neueinholung von Strafregisterbescheinigungen alle zwei bis drei Jahre vorsehen, stellen diese Amtswege eine Hürde, einen bürokratischen Aufwand und Kosten dar, heißt es dazu.
Künftig einfacher und kostenlos
Mit einem gemeinsamen Antrag fordern daher Bundesrät:innen von ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS diesbezügliche Vereinfachungen: Analog zur allgemeinen Strafregisterbescheinigung sollte die „spezielle Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ online beantragt und bezogen werden können.
Die Übermittlung derselben, egal ob elektronisch, postalisch oder direkt in der Behörde, sollte für Antragsteller:innen von Kinder- und Jugendorganisationen kostenlos erfolgen, so die gemeinsame Forderung. Die Bundesrät:innen sprechen sich auch dafür aus, allfällige Anpassungen des Prozesses zu evaluieren, um Medienbrüche zu vermeiden und dem Once-Only-Prinzip folgend den Aufwand zu reduzieren.