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Recht

VwGH hatte zuletzt vor allem im Asylrecht mehr Arbeit

Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ©ejn

Wien. Der jüngste Tätigkeitsbericht des VwGH zeigt 6.883 neue Fälle und einige bemerkenswerte Urteile. Einen Anstieg um 31 Prozent gab es im Aslyrecht.

Der steigende Anfall von Verfahren in Asylsachen bereitet VwGH-Präsident Rudolf Thienel Sorgen, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Die Zahl derer ist 2023 demnach um fast ein Drittel (31 %) gestiegen und nahm in den ersten Monaten des Jahres 2024 weiter zu. Das ist dem Tätigkeitsbericht 2023 des VwGH zu entnehmen, der nun dem Nationalrat vorgelegt wurde.

Insgesamt wurden an den VwGH im Jahr 2023 6.883 neue Fälle herangetragen. Das entspricht einem Plus von mehr als zwölf Prozent gegenüber 2022 (6.158). Gleichzeitig wurden 3.433 Verfahren aus den Vorjahren weitergeführt und 204 in den Vorjahren abgeschlossene Verfahren wiedereröffnet.

Abschließen konnte der VwGH im Berichtsjahr 7.048 Verfahren (2022: 6.694) und damit mehr, als neu angefallen sind. Dennoch waren zum Jahresende mit 3.472 Fällen etwas mehr Verfahren offen als Ende 2022.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die durchschnittliche Erledigungsdauer von Verfahren im Jahr 2023 senken können. Trotz eines steigenden Beschwerdeanfalls ist es dem Höchstgericht gelungen, diese auf 5,5 Monate (nach 6,2 Monaten im Jahr 2022) zu drücken.

1.054 Beschwerdeführer erfolgreich

In absoluten Zahlen waren 1.054 Beschwerdeführer erfolgreich. Dazu kommen 160 Abweisungen (2 %), 2.615 Zurückweisungen (37 %), 544 Einstellungen (8 %) und 2.675 „sonstige Erledigungen“ (38 %), zu denen auch Entscheidungen über Anträge auf Verfahrenshilfe gehören.

Neben dem Asylrecht (2.585) betrafen die häufigsten Verfahren das Fremdenrecht (426), den Abgabenbereich (410), das Baurecht (393) und das Sicherheitswesen (323).

Danach folgen das Schulwesen (313) und Verkehrssachen (264). Auch das Dienst- und Disziplinarrecht (260), das Gesundheitsrecht (191) und der Bereich Sozialversicherung (201) rangieren im vorderen Feld.

Ausgewählte Entscheidungen

Im Bericht werden auch einige ausgewählte Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs angeführt:

  • So wurde etwa bekräftigt, dass auch im Spam-Ordner einer Behörde gelandete Mails als zugegangen zu werten sind.
  • Keine ordnungsgemäße Entsorgung ist es laut Höchstgericht, wenn jemand Müll im Bereich von Müllinseln neben einem Sammelbehälter abstellt.
  • Das Waffengesetz ist so auszulegen, dass Polizeischülerinnen und -schüler, anders als Polizisten, keinen bevorzugten Zugang zu einem Waffenpass haben.
  • Auch ist die Verhängung eines Waffenverbots keine Voraussetzung für die Einziehung einer Jagdkarte.
  • Wer von einer ausländischen Schule Fernunterricht erhält („Homeschooling“), erfüllt nicht die Schulpflicht gemäß Schulpflichtgesetz.
  • In Asylangelegenheiten urteilte das Höchstgericht unter anderem, dass die Furcht vor Einziehung zum Wehrdienst für einen Zwölfjährigen keinen Asylgrund dargestellt.
  • In Zusammenhang mit COVID-19 stellte der VwGH unter anderem klar, dass Schutzmasken über den Mund- und Nasenbereich zu tragen waren.
  • Erfolgreich war die Beschwerde eines Hoteliers, dem eine Vergütung des Verdienstentgangs für die Zeit der Absonderung seiner positiv getesteten Angestellten aus Slowenien und Ungarn mit dem Argument verwehrt worden war, dass die Quarantäne nicht von einer österreichischen Behörde verfügt wurde.

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