Neue Regeln für Bankkunden. Ab Oktober 2025 muss der Empfänger-Name bei Überweisungen exakt stimmen – andernfalls gibt das Online-Banking Alarm, so die FMA.
Auf Europas Bankkunden kommen wichtige Neuerungen zu: Die Echtzeitüberweisung wird Pflicht und – um die Sicherheit bei diesen neuen, schnellen Überweisungen zu gewährleisten – die Empfängernamen von Zahlungen müssen künftig ganz exakt stimmen.
Diese Änderungen sollen sich positiv auf Europas Bankkundinnen und -kunden auswirken, bringen aber potenziell mehr Arbeitsaufwand für Unternehmen und Konsumenten mit sich, zumindest am Anfang. Für die Banken gilt das natürlich besonders, müssen sie doch die geforderten Änderungen an der Infrastruktur bereitstellen. Da die Branche allerdings seit einigen Jahren blendend verdient, war die daraus resultierende Kostenbelastung in der öffentlichen Diskussion bis jetzt kaum ein Thema.
Digitale Überweisungen mit Bremsklotz sind vorbei
Wer kennt das nicht: Man wartet darauf, dass eine Überweisung endlich auf dem Empfängerkonto ankommt – oft dauert es einen Bankarbeitstag oder sogar länger. Damit ist bald Schluss, kündigt die FMA an. Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) ermöglichen es, Geld rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr innerhalb von maximal 10 Sekunden von einem Konto auf ein anderes zu übertragen. Während klassische SEPA-Überweisungen häufig bis zu einem Bankarbeitstag benötigen, sind Echtzeitüberweisungen jederzeit verfügbar – auch abends, an Wochenenden oder Feiertagen.
Das EU-Parlament hat beschlossen, dass Echtzeitüberweisungen in Euro im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ab 2025 verpflichtend sind – und zwar schrittweise: Seit 1.1.2025 müssen alle Banken Echtzeitüberweisungen empfangen können, ab Oktober 2025 dann auch versenden. Ab 2027 wird die Pflicht schrittweise auf Zahlungen in anderen EU-Währungen ausgeweitet. Verbraucher:innen profitieren damit von schnelleren und sichereren Zahlungen ohne zusätzliche Kosten, so die FMA.
Bei IBAN-Überweisungen werden die Regeln schärfer
Gleichzeitig kommt ab Oktober 2025 ein automatischer Name-IBAN-Abgleich: Er soll bei jeder Echtzeitüberweisung sicherstellen, dass Empfängername und Kontonummer zusammenpassen – ein wirksames Mittel gegen Fehlüberweisungen.
Wer bereits eine Reihe von Überweisungsvorlagen, Daueraufträgen, Einziehungsaufträgen usw. hat, auf den kommt damit möglicherweise Änderungsbedarf zu. Denn oft stimmt der eingetragene Empfängername nicht exakt mit dem tatsächlichen Namen überein – das gilt etwa bei Unternehmen, deren Firmenwortlaut sich seit Erstellung des ersten Auftrags geändert hat.
Bei falschem Namen gibt es künftig Alarm
Ab Oktober 2025 wird der Ablauf laut FMA folgendermaßen sein: Wenn IBAN und Name nicht zusammenpassen, dann schlägt sofort ein Alarm an. Wenn ein solcher Alarm anschlägt – also der IBAN und der Name nicht zusammenpassen -, dann wird der Kunde informiert, und zwar unmittelbar, während des Vorgangs, also bevor die Transaktion durchgeführt wird.
Der Kunde kann dann die Transaktion stoppen, oder trotzdem durchführen – je nachdem, wie er möchte. Die FMA rät jedenfalls, sich frühzeitig bei der eigenen Bank über die neuen Möglichkeiten und Einstellungen im Onlinebanking zu informieren.