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Dos and Don’ts bei Managementverträgen: Manz-Tagung am 23. September

©ejn

Wien. Die Intensivtagung „Dos and Don’ts bei Managementverträgen“ soll Gestaltungsmöglichkeiten und Haftungsfallen beleuchten. Es referieren zwei Zeiler-Anwälte.

Die Intensivtagung Dos and Don’ts bei Managementverträgen widmet sich einem Spezialthema aus dem Vertrags-, Arbeits- und Sozialrecht, nämlich Verträgen mit den Führungskräften.

Dabei lauern unter anderem etliche Haftungsfallen, deren Vermeidung eines der wichtigen Themen der Veranstaltung ist, so Fachverlag Manz. Die Referenten sind Hans Georg Laimer und Lukas Wieser, Partner bzw. Anwalt bei der Wiener Kanzlei Zeiler Rechtsanwälte GmbH.

Die Themen

Die eintägige Präsenzveranstaltung widmet sich zunächst den verschiedenen Formen der Managementanstellungsverträge, den Arten von Geschäftsführer:innen und leitenden Angestellten sowie der Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Normen: Angestelltengesetz, Kollektivverträge, Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, Mutterschutz- und Väterkarenzgesetz etc.

In der Folge werden die Konsequenzen der arbeitsrechtlichen Stellung des Managements, die Gestaltung des Anstellungsvertrags, die Übernahme von Organfunktionen usw. beleuchtet. Weiters geht es um die Regelung des Entgelts, All-In Vereinbarungen bzw.Grundgehalt etc.

Auch wichtige Aspekte wie der Abschluss und Deckungsumfang von D&O Versicherungen, nachvertragliche Konkurrenzklauseln, Entsendungen/Organfunktionen, Beendigungsregelungen, Koppelungsklauseln u.a. werden thematisiert.

Haftungen, Strafbarkeit, Entlassung und mehr

Ein abschließender Teil der Veranstaltung widmet sich Haftungen und Strafbarkeit aus arbeitsrechtlicher Sicht. Dabei geht es u.a. um Schadenshaftung, strafrechtliche und verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung usw. Weiters geht es auch um das Aufklärungs- und Beendigungsmanagement – inklusive der Maßnahmen für den Fall des Falles: Verwarnung, Dienstfreistellung, Kündigung, Entlassung, etc.

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