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Bildung & Uni, Recht

Neuer Ratgeber Aufsichtspflicht: Was gilt im Kindergarten, im Hort und im Internet

©Manz

Kinder & Jugendliche. Ob im Kindergarten, Ferienlager oder am Spielplatz – überall stellen sich Fragen zur Verantwortung. Der Ratgeber Aufsichtspflicht beleuchtet in der 5. Aulage neu u.a. die Internet-Nutzung.

Ob im Kindergarten, Hort, Ferienlager oder auf Spielplätzen – überall stellen sich Fragen zur Verantwortung, so der Manz Verlag. Der Ratgeber „Aufsichtspflicht“, verfasst vom Wiener Anwalt Marco Nademleinsky, ist nun in der 5. Auflage neu erschienen: Er soll die Fragen rund um die Aufsichtspflicht beleuchten und wendet sich dabei insbesondere an hauptberufliche und ehrenamtliche Kinder- und Jugendbetreuer:innen.

Die Themen

Zu den Fragen gehört demnach u.a.:

  • Wer hat die Aufsichtspflicht?
  • Wer darf Kinder abholen?
  • Welche besonderen Gefahrensituationen gibt es in Kindergärten und Horten?
  • Wie verhält man sich mit einer Kindergruppe auf der Straße richtig?
  • Was tun bei Unfällen und Krankheiten?
  • Was gilt bei der Internet-Nutzung?
  • Welche Folgen haben Aufsichtspflichtverletzungen?
  • Wogegen kann man sich versichern?

Dabei beleuchtet der Ratgeber auf 224 Seiten die verschiedenen, teils schwierigen Rechtssituationen und gibt Tipps und Beispiele für den Alltag.

Die Neuerungen

Neu in der 5. Auflage sind laut den Angaben viele neue Beispiele aus der Gerichtspraxis, z.B. zu den Themen Aufsichtspflicht über geistig beeinträchtigte Erwachsene, Aufsichtspflicht an gefährlichen Orten, Aufsichtspflicht bei speziellen Freizeitbeschäftigungen wie Rodeln oder Eislaufen und Aufsicht über die Internetnutzung des Kindes.

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