Wien. Eine gemeinsame Studie von WU Wien und BDO hat EU-weit die aktuelle Nachhaltigkeitsberichterstattung analysiert. Das Ergebnis: Trotz neuer Vorzeichen halten die Unternehmen an der Berichterstattung fest.
Eine aktuelle Studie von WU Wien und BDO hat die Nachhaltigkeitsberichte von EU-Unternehmen für das Geschäftsjahr 2024 analysiert, da das Omnibus-Paket und die Stop-the-Clock-Richtline ein Fragezeichen hinter die Verbindlichkeit der bisher in der EU angedachten umfassenden Berichtspflichten im Nachhaltigkeitsbereich gesetzt hat.
Die Stichprobe umfasst laut einer Aussendung 1.000 an Börsen in EU-Mitgliedstaaten gelistete Unternehmen, die unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD, 2014/95/EU) und somit auch unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen. Die Berichte wurden laut den Angaben im April 2025 erhoben, also nach Bekanntgabe des Omnibus-Pakets und der Stop-the-Clock-Richtline.
Das zentrale Ergebnis: Der Großteil der Unternehmen legte trotz der jüngsten Entwicklungen umfassende Berichte nach den bisherigen Standards vor. Im Detail:
- 72% der Unternehmen berichteten nach den ESRS.
- Die durchschnittliche Länge der ESRS-Nachhaltigkeitserklärungen betrug 110 Seiten.
- Umfangreiche Berichte fanden sich vor allem in südlichen Ländern wie Spanien und Italien.
- Österreichische Unternehmen berichteten mit durchschnittlich 156 Seiten besonders ausführlich.
- 93% der ESRS-Nachhaltigkeitserklärungen wurden extern geprüft.
- In 95% der ESRS-Nachhaltigkeitserklärungen wurden E1 (Klimawandel), S1 (Arbeitskräfte des Unternehmens) sowie G1 (Unternehmensführung) als wesentliche Themen identifiziert.
Die europäische Nachhaltigkeitsgesetzgebung bisher
Die Hintergründe: Mit der Verabschiedung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Ende 2022 sowie der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Juli 2023 hatte die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU ein neues Maß an Verbindlichkeit und Komplexität erreicht.
Trotz der ambitionierten Zielsetzungen wurde die Umsetzung der CSRD in nationales Recht bis Ende 2024 nicht in allen EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen. Österreich, Deutschland, die Niederlande, Portugal und Spanien etwa hatten die Richtlinie bis dahin noch nicht umgesetzt – hier galten weiterhin die Bestimmungen der Non-Financial Reporting Directive (2014/95/EU).
In den übrigen Mitgliedstaaten trat die CSRD mit dem Geschäftsjahr 2024 vollständig in Kraft – inklusive der verpflichtenden Anwendung der ESRS und einer externen Prüfpflicht.
Omnibus-Paket soll die Regeln vereinfachen
Seither mehren sich jedoch Stimmen, die unter den Schlagwörtern Bürokratieabbau und Kostensenkung eine Reduktion der Berichtspflichten fordern. Die EU reagierte mit dem sogenannten Omnibus-Paket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Februar 2025 sowie mit der Verabschiedung der „Stop-the-Clock“-Richtlinie im April 2025.
Im Juni 2025 veröffentlichte EFRAG erstmals einen Statusbericht über die geplanten Vereinfachungen im Rahmen der ESRS. Im Zentrum stehen fünf Hebel zur Reduktion des Erhebungsaufwands, die auf dem Prinzip „Vermeidung unverhältnismäßiger Kosten und Aufwände“ basieren – mit dem Ziel, die Berichtspunkte um bis zu 50 % zu reduzieren, so BDO.
„Die strukturierte Nachhaltigkeitsberichterstattung wird auch unabhängig von regulatorischen Lockerungen eine zentrale Rolle spielen, da Stakeholder, Märkte und Investoren zunehmend transparente, vergleichbare und glaubwürdige Informationen erwarten“, so Sanela Terko, Partnerin bei BDO.
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