Neuerungen durch das Steuer-Paket. Ein Seminar für Profis schildert die Änderungen durch die neue Teilpension mit 1. Jänner 2026.
In dem kurzem Seminar erfahren die Teilnehmenden, was sich mit 1. Jänner 2026 bei der Teilpension ändert und was das für die Beratung der Klientel als Steuerberater:in bedeutet, so die Veranstalter. Das ASW-Webinar „Die neue Teilpension – was Sie als Berater:in wissen sollten“ findet konkret am 15. September 2025 statt.
Was Teilpension bedeutet
Im Rahmen der neuen Teilpension können Arbeitnehmer ab 2026 teilweise in Pension gehen und gleichzeitig – bei reduzierter Arbeitszeit – weiterarbeiten.Voraussetzung ist eine Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 25% (maximal sind 75% möglich), sowie ein Anspruch auf eine (vorzeitige) Alterspension. Auch die Einwilligung des Arbeitgebers ist erforderlich. Für ihre reduzierte Arbeitszeit erhalten die Beschäftigten weiterhin ein Einkommen, für den anderen Teil wird Pension ausbezahlt.
Der Inhalt
Thema beim Webinar sind die gesetzlichen Änderungen rund um die Teilpension ab 1. Jänner 2026 aus Sicht der Steuerberater:innen. Dabei geht es insbesondere auch darum, wie Ruhensbestimmungen und das Pensionskonto bei der steuerlichen Beratung der Klientinnen und Klienten zu berücksichtigen sind.
Zielgruppe sind Steuerberater:innen, Berufsanwärter:innen und Personalverrechner:innen, so die Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (ASW). Vortragender ist StB Mag. Dr. Stefan Steiger.
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