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Schönherr berät indie Semiconductor bei Übernahme von emotion3D

Thomas Kulnigg, Dominik Tyrybon ©Schönherr

Wien. Schönherr hat das börsenotierte US-Unternehmen indie Semiconductor bei der Übernahme der emotion3D GmbH beraten.

Emotion3D entwickelt fortschrittliche Wahrnehmungsalgorithmen und Software für In-Cabin-Sensing, Advanced Driver Assistance Systems (ADAS) sowie automatisiertes Fahren, so eine Aussendung.

Schönherr unterstützte indie bei der Übernahme mit Rechtsberatung insbesondere in den Bereichen Gesellschaftsrecht/M&A, Kartellrecht, Foreign Direct Investment, Arbeitsrecht sowie geistiges Eigentum, heißt es weiter. Die Verkäufer wurden von DKFE Rechtsanwälte und Petsch Frosch Klein Arturo Rechtsanwälte beraten.

Die Strategie

Durch die Ergänzung seines Chip-Portfolios um Software erweitere indie das eigene Angebot im Bereich Vision und Radar und stärke seine Position im wachsenden ADAS-Markt. Im Rahmen der Vereinbarung wird indie beim Closing 20 Mio. US-Dollar in bar sowie bis zu 10 Mio. US-Dollar an erfolgsabhängigen Earnouts zahlen, sofern bestimmte Umsatzziele bis Februar 2027 erreicht werden. Das Closing stehe unter dem Vorbehalt marktüblicher Bedingungen – einschließlich behördlicher Freigaben – und werde für Q4 2025 erwartet.

„Wir freuen uns, indie bei dieser strategischen Übernahme beraten zu haben”, so Schönherr-Partner Thomas Kulnigg: „emotion3D wurde im Rahmen der ‚Vision Zero‘-Initiative gegründet, die das Ziel verfolgt, tödliche und schwere Verletzungen im Straßenverkehr zu eliminieren. Die Kombination der Software von emotion3D mit der Hardware von indie bringt die Automobilindustrie einen wichtigen Schritt näher an dieses bedeutende Sicherheitsziel.”

Das Schönherr-Team wurde von Kulnigg und Dominik Tyrybon (Rechtsanwalt) geleitet, unterstützt von Maximilian Czernin (Rechtsanwaltsanwärter). Christoph Haid (Partner), Maha Zöhrer (Rechtsanwältin) und Theresa Dabsch (Rechtsanwaltsanwärterin) berieten in kartellrechtlichen und FDI-Fragen. Aktiv waren auch Karin Pusch (Counsel) und Daniel Komarek (Rechtsanwalt; Arbeitsrecht) und Alexander Pabst (Rechtsanwalt; geistiges Eigentum).

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