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Motor, Recht

Wiens alte Parkscheine jetzt ungültig: ÖAMTC will Aufzahlung statt Entwertung

Parkscheine in Wien ©ÖAMTC

Wien. Heuer hat Wien die Parkgebühren erhöht, eine halbe Stunde kostet jetzt 1,30 statt 1,25 Euro. Alte Parkscheine blieben nur bis 30.6.2025 verwendbar. Der ÖAMTC wünscht sich eine bessere Lösung.

Wer sein Auto jetzt in Wien abstellt, ohne ein Parkpickerl für den jeweiligen Bezirk zu haben, der muss darauf achten, ausschließlich Parkscheine zum neuen Tarif zu benutzen: Die alten sind nicht mehr gültig – wird man ertappt, setzt es eine Strafe durch die Wiener Parkraumüberwachung.

Das Problem mit der Wiener Abgabe

Bei der Wiener Parkometerabgabe handelt es sich um eine öffentliche Abgabe, die zum Zeitpunkt des Abstellens eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges zu entrichten ist, erläutert Matthias Nagler von der Rechtsabteilung des ÖAMTC: „Mit dem Parkscheinkauf wird diese Abgabe praktisch im Vorfeld geleistet und dies durch Ausfüllen und Hinterlegung des Parkscheins im Fahrzeug nachgewiesen.“

Matthias Nagler ©ÖAMTC / Fenzl

Wenn die Stadt die Gebühren erhöht – so wie heuer geschehen – werden alte Parkscheine ungültig. Eine unglückliche Situation, so der ÖAMTC – vor allem für die Autofahrer:innen. Denn ein Umtausch von alten Parkscheinen selbst gegen Aufzahlung sei gemäß § 4a Abs 3 Parkometerabgabeverordnung ausgeschlossen. Auch werden laut diesem Gesetz alte Parkscheine nach einem Übergangszeitraum von 6 Monaten ungültig. Dadurch wird de facto eine Gebühr vorab geleistet, ohne dass überhaupt eine Gebührenschuld eingetreten ist, so Nagler: „Insbesondere der Umstand, dass eine Verlängerung der Gültigkeit nicht einmal durch Aufzahlung auf den aktuellen Tarif möglich ist, könnte unserer Einschätzung nach verfassungswidrig sein und einen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum darstellen.“

Die praktische Problematik und Hürde sei allerdings, dass Gerichte diese Bestimmung zunächst anzuwenden haben, bis die Verordnung aufgehoben wird – was bekanntlich wiederum nur dem Verfassungsgerichtshof zusteht. Unter Umständen wäre ein Individualantrag auf Verordnungsprüfung gemäß Art 139 Abs 1 Z 3 B-VG denkbar, jedoch mit dem Risiko, dass dieser den Antrag als unzulässig zurückweist, da erfahrungsgemäß hohe Anforderungen an die „Umwegszumutbarkeit“ gestellt werden, heißt es beim ÖAMTC.

Die einfache Lösung wäre die Aufzahlung

Die Politik könnte das Problem ganz einfach dadurch lösen, dass der Wiener Gemeinderat per Gesetzesänderung die Aufzahlung bei Tariferhöhung erlaubt: Die Abwicklung dieser Aufzahlungen könne problemlos über die Stadtkassen erfolgen, bei denen derzeit bereits Parkscheine verkauft werden. Eine echte Mehrbelastung sei nicht zu erwarten, so der ÖAMTC.

Eine Alternative wären Parkscheinautomaten auf der Straße, an denen beim Abstellen vom Fahrzeug ein Parkschein gekauft werden kann – so wie es in nahezu allen anderen europäischen Großstädten üblich ist. Selbst größere Städte als Wien, z.B. Berlin, London oder Paris, schaffen es, derartige Automaten flächendeckend im gesamten Stadtgebiet aufzustellen, sodass sich der Parkscheinkauf im Vorfeld und auf Vorrat erübrigen würde, heißt es bei dem Automobilklub. Damit würde auch das Problem gelöst werden, dass derzeit besonders am Stadtrand in den Abendstunden weit und breit überhaupt keine Möglichkeit zum Kauf von Parkscheinen besteht.

Die digitalen Varianten

Eine digitale Alternative ist der Parkschein-Kauf per App bzw. SMS, wie sie z.B. Handyparken in Wien anbietet. Der ÖAMTC selbst bietet für seine Mitglieder eine Nachlass-Option über die APCOA Flow App an, mit der ebenfalls Kurzparktickets in Wien und einigen anderen Städten gebucht werden können. Auf allfällige Sonderregeln bzw. die konkreten Kosten bei den Anbietern ist im Einzelfall natürlich stets zu achten.

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