Wien. Die Umstellung des aws-Förderprogramms „Green.IP“ auf „Advanced.IP“ soll Innovationen in Schlüsseltechnologien wie KI vor Nachahmern bewahren.
Was nützt die beste Innovation, wenn sie nachgemacht wird? Das ist in Zeiten von KI besonders einfach, die Risiken für Start-ups und KMU daher hoch, dass sie mühsame Arbeit und auch Kapital verlieren. Nun wollen das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) und die staatliche Förderbank Austria Wirtschaftsservice (aws) vor allem solche Unternehmen beim Schutz ihres geistigen Eigentums mit einem Fördervolumen von 2 Millionen Euro unterstützen.
Förderprogramm umgestellt
Konkret wurde dafür das bestehende Förderprogramms „Green.IP“ auf „Advanced.IP“ erweitert. Das bedeutet, dass neben nachhaltigen, grünen Technologien nun auch digitale Technologien, KI, Quantentechnologie, Photonik, Mikroelektronik sowie Life Sciences und Robotik im Mittelpunkt dieser Förderung stehen. Diese Schlüsseltechnologien gelten als besonders patentintensiv und strategisch relevant für den Standort Österreich, da sie maßgeblich zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit beitragen, heißt es in einer Aussendung des Infrastrukturministeriums.
Für Start-ups und KMU bedeute Innovationsschutz nämlich nicht nur Sicherheit vor Nachahmern, sondern spiele auch eine zentrale Rolle beim Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten und bei internationalen Kooperationen. Dennoch fehlt es vor allem kleineren Unternehmen oft an finanziellen und personellen Ressourcen, um den strategischen Schutz ihres geistigen Eigentums umfassend anzugehen. Das neue aws-Programm setze hier an und fördere die professionelle Herangehensweise an Patentierungen und andere Schutzrechte, heßt es.
Von der Idee zum Produkt
Ein effektiver Innovationsschutz sei ein wichtiger Faktor bei der Überleitung von Schlüsseltechnologien in wettbewerbsfähige Produkte, wird aws-Geschäftsführer Gerfried Brunner in der Pressemitteilung zitiert. Für Minister Peter Hanke ist geistiges Eigentum nicht nur ein Innovationstreiber, sondern ein „wichtiger Standortfaktor mit ökonomischem Hebel“.
Das neue Förderangebot sieht vor, dass pro Vorhaben bis zu 150.000 Euro an Kosten anerkannt werden können, wobei der Zuschuss maximal 75.000 Euro oder 50 Prozent der Ausgaben beträgt. Die Mittel können im Speziellen für Patentanmeldungen genutzt werden; anspruchsberechtigt sind innovative Unternehmen, die in technologieorientierten Branchen tätig sind und Projekte verfolgen, die zur Entwicklung oder Anwendung von Schlüsseltechnologien beitragen.
Zu den förderfähigen Bereichen gehören unter anderem fortschrittliche Materialien und Nanotechnologie, künstliche Intelligenz, Big Data und Informations- sowie Quantentechnologien, Photonik, Mikroelektronik, Produktionstechnologien der nächsten Generation, Robotik, Sensortechnik, Life Sciences sowie nachhaltige Technologien im Kontext Kreislaufwirtschaft, Energie- oder Ressourcenmanagement.
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