Tourismus & Entschädigungen. Ob Reisende beim Ausfall ihres Fluges auch die Vermittlungsprovision für das Ticket zurückbekommen, steht derzeit beim EuGH im Fokus, so LexisNexis-Zeitschrift RdW.
Aktuelle höchstgerichtliche Entscheidungen und weitere Rechtsnews sind Thema auf Lexis 360, auf dem LexisNexis Blog und natürlich in den Fachzeitschriften, so eine Veröffentlichung des Fachverlags LexisNexis: Aktuell geht es um die Ansprüche, die Anwältinnen und Anwälte für ihre Mandant:innen bei Ausfall eines Fluges geltend machen können.
Die umstrittene Frage der Provision
Ein Ticket für einen Flug, der nie stattfand, muss nicht bezahlt werden – klare Sache, könnten Laien denken. Doch ganz so einfach ist die Sache nicht. Beim Streit um die Ansprüche geht es insbesondere darum, ob das Luftfahrtunternehmen auch die an ein (Online-)Reisebüro geleistete Vermittlungsprovision erstatten muss.
Das ist zwar noch nicht endgültig entschieden, doch die kürzlich ergangenen Schlussanträge beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) machen Reisenden Hoffnung, heißt es dazu. Als entscheidender Punkt kristallisiert sich dabei heraus, wieviel die Airline über die Provision und ihre Höhe wusste. Dargestellt wird die Situation in einem Beitrag der Zeitschrift RdW (öffentlich zugänglich).
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