Ob bei der Überlassung von vier Luxusferienwohnungen laut BFG eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, berichtet Mag. Ursula Dornhofer. Weiters finden Sie spannende Entscheidungen zum gelebten Vertretungsrecht, dem Mittelpunkt der Lebensinteressen und der Familienbeihilfe sowie zur Quellensteuerrückerstattung an ausländische Investmentfonds.
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