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Business, Recht

Kult-Disko „Bettel-Alm“ in der Insolvenz mit Anwalt Peter Sommerer

©Bettel-Alm

Gastro & Krise. Die originelle Wiener Disko „Bettel-Alm“ hat ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt und will weitermachen. Anwalt Peter Sommerer ist Insolvenzverwalter.

Die „DER BETTELSTUDENT“ Betriebs GmbH hat vergangenen Freitag beim zuständigen Handelsgericht Wien einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung gestellt, so eine Aussendung. Das Unternehmen betreibt die seit Jahrzehnten bestehende Diskothek „Bettel-Alm“ im ersten Wiener Gemeindebezirk – eine „Kultadresse für Après-Ski-Atmosphäre mitten in Wien“ (© Kronen Zeitung).

Die Pleite

Die Antragstellung erfolge im Rahmen eines Restrukturierungskonzeptes der Unternehmensgruppe. Über die Holding-Gesellschaft wurde bereits am 12. August ein Insolvenzverfahren infolge Eigenantrag eröffnet.

Laut den Angaben sind die Gründe für die Insolvenz auf das geänderte Ausgeh- und Konsumverhalten des Zielpublikums zurückzuführen, so der Gläubigerschutzverband KSV1870. Die Passiva sollen bei 420.000 Euro liegen. Der KSV1870 weist übrigens darauf hin, dass die Schuldnerin nicht das bekannte Wiener Gastronomielokal „Bettelstudent“ betreibt, und dieses daher nicht vom Insolvenzverfahren betroffen ist.

Die Pläne

Der Betrieb der „Bettel-Alm“ werde vorläufig weitergeführt und die Arbeitsplätze der neun Mitarbeiter bleiben vorerst erhalten, heißt es. Die Fortführung der „Bettel-Alm“ soll durch einen Investor aus der Gastro-Szene sichergestellt werden. Die Antragsstellerin befinde sich in fortgeschrittenen Gesprächen und beabsichtige eine übertragende Sanierung in Form eines Asset- oder Share-Deals.

Die weiteren Details werden mit dem Sanierungsverwalter umgehend nach Verfahrenseröffnung erörtert werden, heißt es. Insolvenzverwalter ist Anwalt Peter Sommerer.

Der Fahrplan

Die Schuldnerin beabsichtigt eine Sanierung ihres Unternehmens und bietet ihren Gläubigern einen Sanierungsplan mit einer Quote von 20 %, zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans, an, so der KSV1870. Der Insolvenzverwalter werde nunmehr „in den nächsten Wochen zu prüfen haben, ob die Sanierungsbestrebungen der Schuldnerin aufrechterhalten werden können“, so Alexander Greifeneder vom KSV1870.

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